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Bilanz nach IAS / IFRS - Aufbau der Kapitalflussrechnung

Kursangebot | Bilanz nach IAS / IFRS | Aufbau der Kapitalflussrechnung

Bilanz nach IAS / IFRS

Aufbau der Kapitalflussrechnung

Für den Aufbau der Kapitalflussrechnung sind zwei grundsätzliche Fragen zu beantworten, zum einen die Zusammensetzung des Fonds und zum anderen die Struktur der Ursachenrechnung (bzw. Faktoren).

Der Fonds beinhaltet Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Zahlungsmittel bestehen aus Bareinlagen und Sichteinlagen (IAS 7.6). Zahlungsmitteläquivalente dienen dem Unternehmen zur Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsbereitschaft. Damit eine Finanzinvestition als Zahlungsmitteläquivalent klassifiziert werden kann, muss diese ohne weiteres in einen bestimmten Zahlungsmittelbetrag umgewandelt werden können und darf nur geringen Wertschwankungsrisiken unterliegen.

Im Regelfall sind nur solche Wertpapiere als Zahlungsmitteläquivalente auszuweisen, wenn sie – gerechnet vom Erwerbszeitpunkt – eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten besitzen (IAS 7.7). Weiterhin sind in den Fonds der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auch jederzeit rückzahlbare kurzfristige Kredite, die in die Finanzdisposition des Unternehmens eingehen, einzubeziehen, sofern diese Kredite landestypischerweise einen integralen Bestandteil der Finanzdisposition bilden (IAS 7.8).

Hierzu gehören vor allem Kontokorrentkredite.

Bei der Überleitung des Finanzmittelbestands vom Beginn zum Ende der Betrachtungsperiode sind gesondert die wechselkursbedingten und sonstigen Veränderungen des Finanzmittelbestands (z. B. Marktwertänderungen bei den im Finanzmittelfonds enthaltenen Wertpapiere) auszuweisen bzw. zu eliminieren (IAS 7.28), da es sich in diesen Fällen nicht um reale Zahlungsströme, sondern nur um Bewertungseffekte des Zahlungsmittelfonds handelt. Ebenfalls sind Veränderungen des Finanzmittelbestands aus Veränderungen des Konsolidierungskreises (IAS 7.39) gesondert auszuweisen.

Die Kapitalflussrechnung nach IAS 7 unterscheidet drei Bereiche (der Ursachenrechnung), von denen Wirkungen auf den Fonds an Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten ausgehen können:

  • betriebliche Tätigkeit,
  • Investitionstätigkeit und
  • Finanzierungstätigkeit.
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