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Bilanz nach IAS / IFRS - Abschlussposten

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Bilanz nach IAS / IFRS

Abschlussposten

Das Conceptual Framework behandelt die Definitionsmerkmale der Abschlussposten wie

  • Vermögenswerte,
  • Schulden,
  • Erträge und
  • Aufwendungen.

Diese Abschlussposten sind verknüpft mit den Ressourcen der Bericht erstattenden Einheit, den darauf gerichteten Ansprüchen sowie den Veränderungen in den Ressourcen und den Ansprüchen. Das Conceptual Framework verzichtet auf gesonderte Ansatzkriterien, welche zusätzlich zu den Definitionsmerkmalen erfüllt sein müssen, damit ein bestimmter die Definitionsmerkmale erfüllender (Abschluss-)Posten in die Bilanz bzw. Ergebnisrechnung aufgenommen wird.

Somit sind grundsätzlich alle Posten, welche die Definitionskriterien für Vermögenswerte (bzw. Schulden) erfüllen, als Vermögenswerte (bzw. Schulden) in die Bilanz aufzunehmen; aufgrund des Anknüpfens an den Definitionen der Vermögenswerte und Schulden gilt dies auch für die Erträge und Aufwendungen.

Dennoch werden bilanziell nicht alle Abschlussposten in der Bilanz und der Ergebnisrechnung angesetzt, welche die Definitionsmerkmale der jeweiligen Abschlussposten aufweisen. Der Verzicht auf die Aufnahme sämtlicher Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz bzw. sämtlicher Erträge und Aufwendungen in der Ergebnisrechnung führt – für sich betrachtet – zu unvollständigen und damit zu weniger nützlichen Informationen.

Allerdings kann unter besonderen Umständen auch ein Ansatz sämtlicher Vermögenswerte und Schulden auch zu weniger nützlichen Informationen führen.

Ein Vermögenswert oder eine Schuld werden – ebenso wie die daraus resultierenden Erträge und Aufwendungen – nur dann angesetzt, wenn der Ansatz dieser Abschlussposten den Abschlussadressaten (für die Ressourcenallokationsentscheidungen) nützliche Informationen gewährt.

Dies bedeutet insbesondere, dass dies zu

  • relevanten Informationen über die Vermögenswerte bzw. Schulden (sowie auch im Hinblick auf die mit dem bilanziellen Ansatz ausgelösten Erträge und Aufwendungen sowie der Eigenkapitalveränderung) und
  • einer glaubwürdigen Darstellung der Vermögenswerte bzw. Schulden (auch im Hinblick auf die mit dem bilanziellen Ansatz ausgelösten Erträge und Aufwendungen sowie der Eigenkapitalveränderung) führt sowie
  • Kosten(-Nutzen-)Aspekte (d. h. die mit der Aufnahme der Posten verbundenen Nutzeneffekte müssen die Kosteneffekte überwiegen) berücksichtigt werden.
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