Für erworbene Vermögenswerte gilt das Prinzip, dass diese zu Anschaffungskosten zu aktivieren sind. Unter Anschaffungskosten (= Costs of purchase) versteht man folgende vier Positionen:
Kaufpreis (in den meisten Fällen ohne Umsatzsteuer, d.h. netto)
abzgl. Anschaffungspreisminderungen
zzgl. Anschaffungsnebenkosten
zzgl. nachträglichen Anschaffungskosten.
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Kommen wir zu den einzelnen Positionen der Anschaffungskosten.