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Konzernbilanz nach Handelsrecht - Vollkonsolidierung

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Konzernbilanz nach Handelsrecht

Vollkonsolidierung

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Die Kapitalkonsolidierung funktioniert nach folgenden Methoden:

  • Vollkonsolidierung

    • bei Tochterunternehmen

  • Quotenkonsolidierung

    • bei Gemeinschaftsunternehmen

  • Equity-Methode

    • bei assoziierten Unternehmen

    • bei Gemeinschaftsunternehmen

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Die Vollkonsolidierung funktioniert wiederum nach der Neubewertungsmethode. Diese erfasst jenen Betrag, der dem tatsächlichen Wert, der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Posten der Tochterunternehmung entspricht (= Buchwerte + stille Reserven).

Methode

METHODE:

Die Idee ist, dass man so tut, als würde die Mutter nicht nur die Anteile am Kapital, sondern vor allem die Vermögensgegenstände und Schulden erwerben. Deswegen sollen die Anschaffungswerte statt der Buchwerte in der Bilanz der Tochter übernommen werden.

Deswegen ist eine Neubewertung erforderlich.

Wir besprechen die Methode in unterschiedlichen Fällen:

  • Erstkonsolidierung

  • Folgekonsolidierung

    • ohne Minderheitsgesellschafter

    • mit Minderheitsgesellschaftern

Überblick Erst- und Folgekonsolidierung

Wir unterscheiden

  • Erstkonsolidierung und

  • Folgekonsolidierung.

Im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung werden die Bilanzen von Mutter- und Tochterunternehmen zusammengefasst (summiert). Vorher wurden bei der Tochter – wegen der Neubewertungsmethode – die stillen Reserven und die stillen Lasten aufgelöst. Da der Kaufpreis der Tochter für die Mutter meistens höher ist als das erworbene Vermögen, entsteht ein Firmenwert (= Goodwill).

Bei der Folgekonsolidierung werden dann die stillen Reserven und der Firmenwert über die Laufzeit verteilt, d.h. abgeschrieben. Wir besprechen die Erst- und die Folgekonsolidierung, und zwar sowohl für den Fall, dass die Mutter zu 100 % die Tochter besitzt, als auch für jenen Fall, dass Minderheitsgesellschafter existieren.

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