Die folgenden Aussagen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Sie beruhen auf der Prüfungsordnung, den Informationsschreiben des DIHK sowie auf Erfahrungen von Teilnehmenden und Prüfenden. Da die Industrie- und Handelskammern (IHK) die mündliche Prüfung sehr unterschiedlich handhaben, erheben diese Hinweise keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können regionale Sonderregelungen nicht vollständig abbilden. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte rechtzeitig direkt an Ihre prüfende IHK. Für Ihre anstehende Prüfung wünschen wir Ihnen viel Erfolg.
Hinweis
Vieles in diesem FAQ stammt aus dem Austausch unserer Whatsapp-Gruppen. Wenn Ihnen eine wichtige Frage fehlt, lassen Sie es uns wissen – wir erweitern dieses Dokument fortlaufend. → Zur WhatsApp-Gruppe.
Auf einen Blick:
- Ablauf: Präsentation (max. 15 Min.) + Fachgespräch (max. 30 Min.)
- Gewichtung mündlich: Präsentation ein Drittel, Fachgespräch zwei Drittel
- Gesamtnote: schriftliche und mündliche Prüfung je 50 %
- Thema: muss aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammen;
Thema, Kurzbeschreibung und Gliederung zum Termin der 3. schriftlichen Prüfungsleistung einreichen - Termin: meist 3–4 Monate nach der schriftlichen Prüfung; abzulegen innerhalb von 2 Jahren
- Wiederholung: bei Nichtbestehen jeweils zweimal möglich