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Mündliche Prüfung - Präsentation und Fachgespräch - Aufbau, Folien und Handout

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Mündliche Prüfung - Präsentation und Fachgespräch

Aufbau, Folien und Handout

Wie sollte die Präsentation aufgebaut sein?

Der Aufbau ergibt sich aus der Prüfungsordnung: erfassen, darstellen, beurteilen und lösen. Bewährt hat sich folgende Struktur:

  • Kurze Vorstellung der eigenen Person und des Unternehmens
  • Vorstellung des Themas
  • Vorstellung des Ablaufs bzw. der Gliederung
  • Darstellung der betrieblichen Problemstellung (mögliche Auswirkungen, Aufzeigen von Zusammenhängen / Komplexität)
  • Entwickeln von Lösungen (Lösungsansätze; ideal sind mehrere Lösungsmöglichkeiten)
  • Auswirkung der gezeigten Lösungen (z. B. Verbesserung von Rating, Kennzahlen, Rentabilität) inklusive kritischer Würdigung (Kosten, Nachteile)
  • Zum Ende: Zusammenfassung, Fazit/Ausblick und Überleitung ins Fachgespräch („Raum für Fragen“)

Vorsicht

Diese Empfehlung sollte zwingend auf die eigene Präsentation angepasst und nicht 1:1 übernommen werden.

Hinweis

Ein häufiger Prüferhinweis: Das Problem muss bereits ohne Titelfolie klar erkennbar sein. Verlieren Sie sich nicht in 20 Kennzahlen, sondern machen Sie deutlich, welche Maßnahmen Sie ergreifen, warum Sie diese wählen und welche Auswirkungen sie auf die Kennzahlen haben.

Zeige ich die Strukturbilanz auf der Folie oder nur im Handout?

Bewährt hat sich ein zweistufiges Vorgehen: Zeigen Sie die aufbereitete Strukturbilanz kurz auf einer Folie, gehen Sie im Vortrag aber rasch darüber hinweg. Diese Folie eignet sich später hervorragend, um im Fachgespräch noch einmal gezielt darauf zurückzugreifen. Die zugrunde liegende Bilanz laut Bundesanzeiger sowie die vollständigen Kennzahlenberechnungen verschieben Sie ins Handout.

Auf den Folien selbst gehört in erster Linie: warum Sie sich mit einer Kennzahl beschäftigen, wie sie einzuordnen ist (gut oder verbesserungswürdig) und welche Hebel zur Verbesserung bestehen. Den Detailrechenweg müssen Sie nicht ausbreiten. Der Fokus der Präsentation sollte klar auf der Lösung des Problems liegen – und darauf, wie sich die vorgeschlagenen Maßnahmen konkret auf die Kennzahlen auswirken.

Hinweis

Werte für Kennzahlen: Verwenden Sie nach Möglichkeit die Werte aus der Strukturbilanz. Das ist allerdings nicht bei allen Kennzahlen möglich – nutzen Sie dann die jeweils passende Grundlage (z. B. den Anlagenspiegel).

Wie viele Folien sind üblich?

Es gibt keine Vorgabe – weder zur Anzahl der Folien noch zu einer Mindestzahl an Medien. Als grobe Orientierung haben sich für die rund 15 Minuten etwa 8 bis 15 inhaltliche Folien (zuzüglich Titel- und Abschlussfolie) bewährt. Entscheidend ist nicht die Menge, sondern dass jede Folie die Problemlösung voranbringt und Sie im Zeitrahmen bleiben. Lieber wenige, klar lesbare Folien als überfüllte Charts.

Benötige ich ein Handout?

Die Austeilung eines Handouts ist keine Anforderung der Fortbildungsprüfungsverordnung und damit keine Pflicht. Einige IHKs fordern es dennoch. Auch wenn es nicht gefordert wird, empfiehlt es sich, den Prüfenden ein Handout zur Verfügung zu stellen – es dient der Orientierung und unterstützt das anschließende Fachgespräch.

Was gehört in das Handout?

Das Handout (auch Tischvorlage genannt) sollte den Prüfenden während der Präsentation vorliegen und alle Informationen enthalten, die nötig sind, um Ihre Ausführungen nachzuvollziehen. Das sind insbesondere:

  • die Ausgangszahlen (Bilanz und GuV, am besten so, wie sie im Bundesanzeiger veröffentlicht sind bzw. würden),
  • die Strukturbilanz,
  • die Berechnungen der Kennzahlen,
  • bei Bedarf weitere Spiegel (z. B. Anlagen- oder Verbindlichkeitenspiegel), sofern Sie Werte daraus verwenden,
  • die Quellenangaben für Vergleichszahlen.

Merke

Ein Handout ist nicht die ausgedruckte Präsentation. Die Präsentation selbst muss bzw. sollte nicht ins Handout. Sinnvoll sind vor allem Ausgangszahlen, Kennzahlenberechnungen und Gliederung.

Hinweis

Häufige Detailfragen: Eine vollständige GuV ist nicht zwingend – oft genügt die Erfolgsspaltung, solange Ihre Argumentation nachvollziehbar bleibt. Den Weg von der Handels- zur Strukturbilanz müssen Sie nicht Schritt für Schritt herleiten; wichtig ist, dass die Prüfenden Ihre aufbereiteten Zahlen nachvollziehen können.

Wie umfangreich darf das Handout sein?

Es gibt keine feste Vorgabe. In der Praxis bewegen sich Handouts häufig im Bereich von rund fünf bis acht Seiten. Wichtig ist nicht der Umfang, sondern dass die Prüfenden Ihre Zahlen und Berechnungen lückenlos nachvollziehen können. Vermeiden Sie es, die komplette Präsentation zusätzlich ins Handout zu legen – das bläht den Umfang unnötig auf. Manche Teilnehmende zeigen bewusst nur das Berichtsjahr (ggf. plus Vorjahr) und stellen diesem die Plan-Strukturbilanz nach den Maßnahmen gegenüber, um das Handout schlank zu halten.

In welcher Form und wann sollte ich das Handout austeilen?

Den Zeitpunkt kann man nicht pauschal beantworten. Ein Austeilen vor der Präsentation kann die Prüfenden zwar von Ihrem Vortrag ablenken, ermöglicht ihnen aber, Herkunft und Berechnung der Zahlen detailliert nachzuvollziehen und eigene Notizen anzubringen. Vielfach wird das Handout deshalb bereits vor der Präsentation überreicht.

Zur Form hat sich aus der Praxis Folgendes bewährt:

  • Die Seiten oben links tackern, in Klarsichthüllen legen und in einer Unterschriften- bzw. Sichtmappe überreichen wirkt aufgeräumter als ein gelochter, gebundener Ausdruck.
  • Auf ein aufwendiges Binden kann man bewusst verzichten (auch mit Blick auf Nachhaltigkeit); lochen können die Prüfenden bei Bedarf selbst.
  • Achten Sie auf Aktualität der Angaben – etwa Jahreszahlen in der Fußzeile, damit dort nicht versehentlich ein altes Jahr stehen bleibt.

Muss ich die Präsentation bei der IHK einreichen?

Die Prüfungsordnung sieht dies nicht ausdrücklich vor. Dennoch kann die IHK auf die Abgabe einer gedruckten Präsentation zur Dokumentation der Prüfungsleistung bestehen; dann ist dem nachzukommen. Vereinzelt wird die Abgabe schon vor der mündlichen Prüfung gefordert – hierfür besteht nach hiesiger Auffassung kein rechtlicher Anspruch (DIHK-Informationsblatt 4g). Eine bekannte Besonderheit gilt bei der IHK Würzburg: Wird kein im Bundesanzeiger veröffentlichter Jahresabschluss verwendet, sind Bilanz und GuV dort 21 Tage vor der mündlichen Prüfung einzureichen.

Hinweis

Mehrere IHKs empfehlen ausdrücklich, die Präsentation zusätzlich ausgedruckt mitzubringen – als Absicherung, falls die Technik vor Ort einmal versagt.

Muss ich PowerPoint bzw. einen Laptop nutzen?

Nein. PowerPoint hat sich als Quasi-Standard durchgesetzt, ist aber nicht vorgeschrieben; bei alternativen Programmen sind Sie selbst für die Kompatibilität verantwortlich. Wichtiger ist, dass Ihr Vortrag im Notfall auch ohne Technik trägt. Speichern Sie die Präsentation in gängigen Formaten und halten Sie einen PDF-Export sowie einen Ausdruck als Absicherung bereit, falls die Technik vor Ort einmal versagt.

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