Welche Unternehmen eignen sich für die Präsentation?
Grundsätzlich eignet sich jedes Unternehmen. Bei der Auswahl eines „fremden“ Unternehmens helfen folgende Kriterien:
- Abschluss nach HGB ist günstiger als nach IFRS.
- Ein Einzelabschluss ist günstiger als ein Konzernabschluss.
- Größere Unternehmen sind günstiger als sehr kleine.
- Verfügbare Vergleichswerte (Branchen- oder Mitbewerberwerte) sind hilfreich.
Hinweis
Aus der Lerngruppe: Die Rechtsform ist nicht entscheidend – auch ein bilanzierender Einzelunternehmer oder ein Restaurant sind zulässig. Wichtig ist, dass Sie in der gewählten Rechtsform fit sind (z. B. Besonderheiten beim Eigenkapital einer GmbH oder AG) und dass das Thema zum Unternehmen passt.
Woher erhalte ich Jahresabschlüsse?
Jahresabschlüsse können kostenfrei über das Unternehmensregister bzw. den Bundesanzeiger bezogen werden. Viele Unternehmen veröffentlichen ihre Abschlüsse zudem auf der eigenen Website, meist unter „Investor Relations“.
Darf ich nur das eigene Unternehmen bzw. Mandanten analysieren?
Nein, das ist keine Vorgabe – diese Auffassung entspricht nicht der gängigen Praxis. Allerdings eignen sich das eigene Unternehmen oder Unternehmen, über die Sie vertieftes Wissen besitzen, oft besonders gut. Da die Prüfenden zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, können grundsätzlich auch vertrauliche Informationen verwendet werden.
Hinweis
Klären Sie die Verwendung vertraulicher Informationen vorher mit Ihrem Arbeitgeber bzw. dem Unternehmen ab. Werte aus dem Bundesanzeiger sind öffentlich und 1:1 verwertbar – diese kann ein Arbeitgeber nicht untersagen.
Muss ich ein echtes Unternehmen verwenden?
Nein, das ist nicht vorgeschrieben. Ein real existierendes Unternehmen hilft jedoch, den Bogen zur betrieblichen Problemstellung zu spannen; eine rein theoretische Ausführung würde den Prüfungszweck verfehlen. Ein echtes Unternehmen kann zudem helfen, das Schwierigkeitsniveau angemessen zu erhöhen.
Darf ich Jahresabschlüsse verändern oder erfinden?
Grundsätzlich ist beides erlaubt. Eine maßvolle Anpassung kann in Einzelfällen sinnvoll sein (z. B. um eine Kennzahl berechenbar zu machen oder ein bestimmtes Szenario abzubilden). Das vollständige Erfinden des Zahlenwerks eignet sich dagegen nur als Notlösung – bei ausgedachten Zahlen fällt es schwerer, den Ausschuss von der Praxistauglichkeit zu überzeugen. Empfohlen wird daher die Nutzung echter Jahresabschlüsse.
Woher erhalte ich Vergleichszahlen?
Empfehlenswerte Quellen sind:
- die Fachreihe „Jahresabschlussstatistik“ der Deutschen Bundesbank (insbesondere die Verhältniszahlen sortiert nach Wirtschaftszweigen),
- Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts (destatis.de),
- Branchenwerte einzelner Banken (teils auf deren Websites) sowie statistische Portale.
Gibt es keine vergleichbaren Mitbewerber bzw. keine passende Branche in den Verhältniszahlen, können Sie auf die Bankvorgabe oder den Durchschnitt aller Unternehmen ausweichen oder Mitbewerber heraussuchen und selbst berechnen.