Vertiefung
Was ist Gewerbesteuer?
Gewerbesteuer (GewSt): Realsteuer auf den Ertrag eines inländischen Gewerbebetriebs; Einnahmen fließen den Gemeinden zu (§ 1 GewStG).
Berechnung: Gewerbeertrag × 3,5 % Steuermesszahl = Messbetrag × Hebesatz = GewSt
- Seit 2008 nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 5b EStG)
- Anrechnung auf die ESt natürlicher Personen: 4-facher Messbetrag (§ 35 EStG)
- Kapitalgesellschaften haben keine vergleichbare Anrechnung
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Wann liegt ein Gewerbebetrieb vor?
Ein Gewerbebetrieb liegt vor, wenn alle positiven Merkmale des § 15 Abs. 2 EStG erfüllt sind:
Positive Merkmale: Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
Negative Abgrenzungen: Keine Land- und Forstwirtschaft, keine freiberufliche Tätigkeit (§ 18 EStG – Ärzte, Anwälte, Steuerberater), keine bloße Vermögensverwaltung
Sonderregel: Kapitalgesellschaften betreiben kraft Rechtsform stets einen Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 2 GewStG).
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Was ist das Schema zur Ermittlung des Gewerbeertrags?
| Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 GewStG) | xxx € |
| + Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) | + xxx € |
| – Kürzungen (§ 9 GewStG) | – xxx € |
| – Freibetrag 24.500 € (nur Einzelunternehmen/PersG) | – 24.500 € |
| = Gewerbeertrag (abgerundet auf volle 100 €) | xxx € |
| × Steuermesszahl 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG) | |
| = Gewerbesteuermessbetrag | xxx € |
| abgerundet auf glatte Euro (R 14.1 S. 3 GewStR) | |
| × Hebesatz der Gemeinde (§ 16 GewStG) | |
| = Gewerbesteuer | xxx € |
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Welche Hinzurechnungen gibt es nach GewStG? Nennen Sie konkrete Beispiele
§ 8 Nr. 1 GewStG – Finanzierungsanteile: Summe verschiedener Aufwandsposten; der 200.000 € übersteigende Betrag wird zu 25 % hinzugerechnet:
- Zinsen (Entgelte für Schulden): 100 % Ansatz
- Miete/Pacht bewegliche WG: 20 % Ansatz
- Miete/Pacht unbewegliche WG: 50 % Ansatz
- Lizenzen/Konzessionen: 25 % Ansatz
§ 8 Nr. 5 GewStG: Dividenden aus Beteiligungen unter 15 %, die nach § 8b KStG körperschaftsteuerfrei sind, werden für GewSt-Zwecke wieder hinzugerechnet.
Beispiel: Zinsen 500.000 € – Freibetrag 200.000 € = 300.000 € × 25 % = 75.000 € Hinzurechnung
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Welche Kürzungen gibt es nach GewStG? Nennen Sie konkrete Beispiele
§ 9 Nr. 1 S. 1 GewStG – Grundbesitz: Die im Erhebungszeitraum als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer
§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG – Erweiterte Grundbesitzkürzung: Vollständige Kürzung der Grundstückserträge für reine Verwaltungsunternehmen → faktische GewSt-Freiheit
§ 9 Nr. 2a GewStG – Schachtelprivileg: Gewinnanteile aus inländischen Kapitalbeteiligungen ≥ 15 % werden vollständig gekürzt
§ 9 Nr. 3 GewStG: Gewinne aus ausländischen Betriebsstätten (kein inländischer Gewerbeertrag)
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Was ist die Gewerbesteuerzerlegung?
Gewerbesteuerzerlegung (§§ 28–34 GewStG): Hat ein Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Gewerbesteuermessbetrag nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne in den jeweiligen Betriebsstätten aufgeteilt (Mindestansatz je Arbeitnehmer: 1.500 €).
Beispiel: Lohnsumme Hamburg 60 %, München 40 % → Messbetrag wird entsprechend aufgeteilt; jede Gemeinde wendet ihren eigenen Hebesatz auf ihren Anteil an.
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Was ist der Gewerbesteuer-Freibetrag?
Freibetrag: 24.500 € (§ 11 Abs. 1 S. 3 GewStG)
- Gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften – nicht für Kapitalgesellschaften
- Wird vom Gewerbeertrag vor Berechnung des Messbetrags abgezogen
Beispiel: Gewerbeertrag 80.000 € – 24.500 € = 55.500 € × 3,5 % = 1.942 € Messbetrag × 400 % = 7.770 € GewSt
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Was ist die Untergrenze des Gewerbesteuer-Hebesatzes?
Mindesthebesatz: 200 % (§ 16 Abs. 4 S. 2 GewStG)
Ein niedrigerer Satz ist unzulässig – Schutz vor einem Steuerwettbewerb nach unten zwischen Gemeinden. Bei 200 % beträgt die effektive GewSt-Belastung mindestens 7,0 % des Gewerbeertrags.
In der Praxis liegen die Hebesätze bei 300–550 %: ländliche Gemeinden ca. 300–350 %, Großstädte 400–550 %.
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Was ist bei der Gewerbesteuer beim Verkauf einer GmbH & Co. KG vs. GmbH zu beachten?
Verkauf von GmbH-Anteilen: Veräußerungsgewinn ist nicht gewerbesteuerpflichtig – Anteilsveräußerungen an Kapitalgesellschaften gehören nicht zum Gewerbeertrag.
Verkauf von KG-Anteilen (GmbH & Co. KG): Grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig (§ 7 S. 2 GewStG).
Ausnahme (§ 7 S. 2 Nr. 2 GewStG): Veräußert eine natürliche Person ihren Kommanditanteil unmittelbar, ist der Gewinn von der GewSt befreit. Hält eine Kapitalgesellschaft den KG-Anteil, entfällt diese Ausnahme.
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Wie wird ein Verlust im Folgejahr nach KStG und GewSt bewertet?
Körperschaftsteuer (§ 10d EStG i.V.m. § 8 KStG):
- Verlustrücktrag in die beiden Vorjahre bis je 1 Mio. €
- Verlustvortrag: unbegrenzt zeitlich; Mindestbesteuerung: 1 Mio. € unbegrenzt, darüber nur 60 % des zvE verrechenbar
Gewerbesteuer (§ 10a GewStG):
- Kein Verlustrücktrag – nur Vortrag möglich
- Gleiche Mindestbesteuerungsregel: 1 Mio. € + 60 %
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Was ist der Verlustvortrag bei der Gewerbesteuer?
Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag (§ 10a GewStG): Negative Gewerbeerträge werden zeitlich unbegrenzt vorgetragen und mit künftigen positiven Gewerbeerträgen verrechnet – kein Rücktrag möglich.
Mindestbesteuerung: Bis 1 Mio. € vollständiger Abzug; darüber nur 60 % des Gewerbeertrags verrechenbar.
Verlustuntergang: Bei Kapitalgesellschaften bei schädlichem Anteilseignerwechsel > 25 % (§ 8c KStG analog); bei Personengesellschaften beim Ausscheiden eines Gesellschafters anteilig.