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Mündliche Prüfung - Präsentation und Fachgespräch - Internes Kontrollsystem

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Mündliche Prüfung - Präsentation und Fachgespräch

Internes Kontrollsystem

IKS allgemein

Vertiefung

Was ist ein internes Kontrollsystem (IKS)?

IKS: Gesamtheit aller aufeinander abgestimmten Maßnahmen, Regelungen und Prozesse zur Erreichung von drei Zielkategorien (COSO-Rahmenwerk):

  • Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung)
  • Compliance: Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Richtlinien
  • Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Geschäftsprozesse

Klassische Struktur des internen Überwachungssystems:

  • Internes Kontrollsystem (IKS): prozessintegrierte Kontrollen (z.B. Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung)
  • Interne Revision: prozessunabhängige, nachgelagerte Prüfung
  • Risikomanagementsystem: Identifikation und Steuerung bestandsgefährdender Risiken

Rechtsgrundlagen: § 91 Abs. 2 AktG (Risikofrüherkennungssystem); § 317 Abs. 4 HGB (Prüfung bei börsennotierten AG); § 289 Abs. 4 HGB / § 315 Abs. 4 HGB (Angaben zum IKS im Lagebericht); GoBD (Dokumentation und IT-Kontrollen).

Vertiefung

Welche Komponenten hat das IKS nach dem COSO-Rahmenwerk?

Das COSO-Rahmenwerk (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) ist der international anerkannte Standard für interne Kontrollsysteme. Es definiert fünf aufeinander aufbauende Komponenten:

  1. Kontrollumfeld: Grundlage des IKS – Unternehmenskultur, Werte, Führungsstil, Kompetenz der Mitarbeiter und Verantwortlichkeiten. Ohne ein positives Kontrollumfeld sind alle anderen Komponenten wirkungslos.
  2. Risikobeurteilung: Systematische Identifikation und Bewertung von Risiken, die die Erreichung der Unternehmensziele gefährden (Brutto- und Nettorisiko).
  3. Kontrollaktivitäten: Konkrete Maßnahmen zur Risikominimierung – z.B. Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung, Zugriffsberechtigungen, Abstimmungen, Genehmigungsverfahren.
  4. Information & Kommunikation: Relevante Informationen müssen zeitgerecht erfasst, aufbereitet und an die richtigen Personen kommuniziert werden (intern und extern).
  5. Überwachung: Laufende und periodische Beurteilung der Wirksamkeit des IKS durch interne Revision, Management-Reviews und externe Prüfungen.

Prüfungshinweis: Die fünf Komponenten gelten als Prüfungsmaßstab bei der Beurteilung des IKS durch den Wirtschaftsprüfer (§ 317 HGB).

Vertiefung

Warum braucht man ein IKS?

Ein IKS ist notwendig, um folgende Ziele zu erreichen:

  • Vermeidung von Fehlern: Buchungsfehler, Falschbewertungen und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften frühzeitig erkennen
  • Schutz vor Betrug: Unterschlagungen, Manipulationen und Interessenkonflikte durch Kontrollen einschränken
  • Compliance: Einhaltung gesetzlicher Anforderungen (HGB, AO, DSGVO, AktG)
  • Verlässliche Berichterstattung: Kreditgeber, Investoren und Gesellschafter verlassen sich auf korrekte Zahlen
  • Haftungsschutz: Geschäftsführer/Vorstand kommen ihrer Sorgfaltspflicht nach (§ 43 GmbHG, § 93 AktG)

Vertiefung

Was ist das Vier-Augen-Prinzip?

Vier-Augen-Prinzip: Grundlegendes IKS-Kontrollprinzip, bei dem wichtige Entscheidungen oder Zahlungen von mindestens zwei unabhängigen Personen geprüft und freigegeben werden müssen.

Anwendungsbereiche:

  • Zahlungsfreigaben ab bestimmten Beträgen
  • Jahresabschlussaufstellung und -prüfung
  • Vertragsunterzeichnung
  • Buchung von Korrekturbuchungen

Ziel: Einzelperson kann keine Fehler oder Manipulationen unentdeckt durchführen. Wirksames Mittel gegen Unterschlagung und unbewusste Fehler.

Wichtig: Die prüfende zweite Person muss unabhängig von der ausführenden Person sein – sonst ist das Vier-Augen-Prinzip wirkungslos (kein wirksames Kontrollprinzip bei Kollusion oder Abhängigkeit).

Ergänzung: Funktionstrennung (Buchung ≠ Zahlung ≠ Kontrolle) verstärkt das Prinzip.

Risikomanagement

Vertiefung

Was ist Risikomanagement?

Risikomanagement: Systematischer Prozess zur Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung von Risiken, die die Erreichung der Unternehmensziele gefährden könnten.

Prozessschritte:

  1. Risikoidentifikation: Welche Risiken bestehen (operativ, finanziell, strategisch, rechtlich)?
  2. Risikobewertung: Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadenshöhe = Risikoausmaß. Unterscheidung:
    • Bruttorisiko: Risiko vor Gegenmaßnahmen
    • Nettorisiko: Verbleibendes Risiko nach Gegenmaßnahmen (Restrisiko)
    Darstellung in einer Risikomatrix (hoch/mittel/niedrig nach Wahrscheinlichkeit und Schadenshöhe)
  3. Risikosteuerung: Vermeiden, Reduzieren, Überwälzen (Versicherung) oder bewusste Risikoübernahme
  4. Risikoüberwachung: Laufende Kontrolle und Berichterstattung

Pflicht: § 91 Abs. 2 AktG verpflichtet Vorstände zur Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems.

Vertiefung

Wie können Probleme frühzeitig erkannt werden?

Früherkennung durch: Ziel ist es, bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen (§ 91 Abs. 2 AktG):

  • Frühwarnindikatoren / KPIs: Regelmäßige Überwachung von Kennzahlen (Liquiditätsgrade, Umsatzentwicklung, Forderungsbestand, Reklamationsquote)
  • Rollierende Planung: Monatliche Soll-Ist-Vergleiche und unterjährige Forecasts
  • BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung): Monatliche GuV-Darstellung zum schnellen Erkennen von Abweichungen
  • Lieferanten-/Kundenbonität: Regelmäßige Bonitätsauskünfte bei wichtigen Partnern
  • Mitarbeitermeldungen: Hinweisgebersysteme (Whistleblower-Strukturen)
  • Interne Revision: Unangekündigte Prüfungen kritischer Prozesse

Vertiefung

Welche vorbeugenden Maßnahmen gibt es?

Organisatorische Maßnahmen:

  • Funktionstrennung: Einkauf, Buchhaltung, Zahlung, Kontrolle durch verschiedene Personen
  • Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungen und Verträgen
  • Zugriffsrechte im IT-System beschränken (Need-to-know-Prinzip)
  • Klare Zeichnungsberechtigungen und Vollmachten

Prozessuale Maßnahmen:

  • Standardisierte Arbeitsanweisungen und Richtlinien
  • Regelmäßige Schulungen (Compliance, GoBD, Datenschutz)
  • Vertretungsregelungen

Technische Maßnahmen: Automatische Plausibilitätsprüfungen in ERP-Systemen (Enterprise-Resource-Planning); revisionssichere Archivierung nach GoBD.

Dokumentation (GoBD-Pflicht!): Das IKS muss durch eine Verfahrensdokumentation belegt sein – schriftliche Beschreibung aller relevanten Buchführungs- und Kontrollprozesse (Anforderung der GoBD, BMF-Schreiben). Ohne Dokumentation ist das IKS nicht nachweisbar und steuerlich nicht anerkennbar.

Vertiefung

Wie kann man Risiken absichern (z.B. Corona-Risiken)?

Risiken können durch vier grundlegende Strategien gesteuert werden:

  • Risikovermeidung: Geschäftstätigkeit in Hochrisikobereichen aufgeben (z.B. Rückzug aus bestimmten Märkten)
  • Risikoreduktion: Diversifikation (mehrere Lieferanten, Märkte, Produkte); Notfallpläne; Homeoffice-Infrastruktur als Corona-Vorsorgemaßnahme
  • Risikoübertragung: Versicherungen (Betriebsunterbrechungsversicherung, Warenkreditversicherung), Hedging (Finanzrisiken)
  • Bewusste Risikoübernahme: Kalkulierbare Risiken werden gezielt eingegangen und Rücklagen gebildet (Risikorückstellungen) – das Risiko ist bekannt und akzeptiert, aber nicht übertragen

Im Fall von Corona: Kurzarbeit, staatliche Hilfsprogramme, Liquiditätsreserven, Lieferkettendiversifikation.

Vertiefung

Wie kann man Wechselkursrisiken minimieren?

Wechselkursrisiken entstehen bei Ein- oder Auszahlungen in Fremdwährungen. Absicherungsinstrumente:

Natürliche Absicherung (Natural Hedging):

  • Einnahmen und Ausgaben in derselben Währung halten (Matching)
  • Produktion im Absatzland

Finanzielle Absicherung:

  • Devisentermingeschäft: Kurs für zukünftige Zahlung heute fixieren
  • Devisenoptionen: Recht (keine Pflicht) zum Kauf/Verkauf zu festem Kurs
  • Fakturierung in Heimatwährung: Risiko auf Vertragspartner übertragen

Bilanzielle Behandlung (§ 256a HGB): Fremdwährungspositionen werden zum Devisenkassamittelkurs am Stichtag umgerechnet. Bei Restlaufzeit > 1 Jahr: Niederstwertprinzip bei Forderungen. Bei Restlaufzeit ≤ 1 Jahr: Stichtagskurs in beide Richtungen.

SWOT-Analyse

Vertiefung

Was ist eine SWOT-Analyse?

SWOT-Analyse: Strategisches Analyseinstrument zur strukturierten Beurteilung der internen und externen Situation eines Unternehmens.

SWOT steht für:

 InternExtern
PositivStrengths – StärkenOpportunities – Chancen
NegativWeaknesses – SchwächenThreats – Risiken/Bedrohungen

Ziel: Ableitung von Strategien durch Kombination der Felder: Stärken nutzen, Schwächen abbauen, Chancen ergreifen, Risiken begrenzen.

Hinweis: Die SWOT-Analyse ist ein qualitatives, kein quantitatives Verfahren – sie liefert keine Zahlen, sondern eine strukturierte Diskussionsgrundlage für strategische Entscheidungen.

Vertiefung

Wie führt man eine SWOT-Analyse durch?

Schritte:

  1. Interne Analyse: Stärken und Schwächen des Unternehmens identifizieren (z.B. Technologie, Personal, Marktanteil, Kosten, Prozesse)
  2. Externe Analyse: Chancen und Risiken aus dem Marktumfeld analysieren (z.B. Wettbewerb, Markttrends, Regulierung, Technologieentwicklung)
  3. SWOT-Matrix befüllen
  4. Strategieableitung durch Kombination:
    • SO-Strategie: Stärken nutzen, um Chancen zu ergreifen
    • WO-Strategie: Schwächen abbauen, um Chancen zu nutzen
    • ST-Strategie: Stärken einsetzen, um Risiken zu begrenzen
    • WT-Strategie: Schwächen und Risiken minimieren

Wirtschaftsprüfer

Vertiefung

Was macht ein Wirtschaftsprüfer?

Der Wirtschaftsprüfer (WP) übt gesetzlich vorbehaltene Tätigkeiten aus (§ 2 WPO):

  • Abschlussprüfung (§§ 316 ff. HGB): Pflichtprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des Lageberichts (§ 317 HGB); bei börsennotierten AG auch das Risikofrüherkennungssystem (§ 317 Abs. 4 HGB)
  • Sonstige Prüfungen: Sonderprüfungen, Umwandlungsprüfungen, Due Diligence
  • Steuerberatung: Im Rahmen des Berufsrechts zulässig
  • Betriebswirtschaftliche Beratung: Unternehmensbewertungen, Restrukturierungsberatung

Unabhängigkeit: Der WP muss von der zu prüfenden Gesellschaft unabhängig sein (§ 319 HGB); Befangenheitsgründe führen zur Ausschlusswirkung.

Vertiefung

Welche Gesellschaften prüft der Wirtschaftsprüfer?

Prüfungspflicht nach § 316 HGB (gemäß aktueller Fassung des § 267 HGB):

  • Mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB): Bilanzsumme > 6 Mio. €, Umsatz > 12 Mio. €, Arbeitnehmer > 50 (zwei von drei Kriterien)
  • Große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB)
  • Kapitalmarktorientierte Gesellschaften (unabhängig von der Größe)
  • Konzernabschlüsse (§ 317 HGB)

Keine Prüfungspflicht: Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB), Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB), Personengesellschaften (außer § 264a HGB-Gesellschaften).

Vertiefung

Was prüft der Wirtschaftsprüfer genau?

Der Wirtschaftsprüfer prüft nach § 317 HGB, ob der Jahresabschluss:

  • Den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht
  • Ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt
  • Den gesetzlichen Vorschriften (HGB, ggf. IFRS) entspricht

Klassische Prüfungskriterien: Ordnungsmäßigkeit (GoB eingehalten?), Vollständigkeit (alle Geschäftsvorfälle erfasst?), Bewertung (korrekte Wertansätze?), Abgrenzung (periodengerechte Zuordnung?) und Ausweis (richtige Bilanzposition?)

Prüfungsgegenstand: Buchführung, Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang), Lagebericht.

Ergebnis: Bestätigungsvermerk (uneingeschränkt, eingeschränkt oder versagt).

Vertiefung

Nennen Sie Interessen von Wirtschaftsprüfer und Finanzamt

Wirtschaftsprüfer (handelsrechtliche Perspektive):

  • Prüft, ob der Jahresabschluss ein zutreffendes Bild der wirtschaftlichen Lage vermittelt (True and Fair View)
  • Orientiert sich am HGB (Gläubigerschutz, Vorsichtsprinzip)
  • Interesse: Schutz von Gesellschaftern, Gläubigern und der Öffentlichkeit vor falschen Informationen

Finanzamt (steuerrechtliche Perspektive):

  • Prüft, ob das zu versteuernde Einkommen korrekt ermittelt wurde
  • Orientiert sich an EStG, KStG, AO
  • Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 Abs. 1 EStG): Die Handelsbilanz ist grundsätzlich Ausgangspunkt der Steuerbilanz; steuerliche Sondervorschriften gehen vor. Die frühere umgekehrte Maßgeblichkeit (steuerliche Wahlrechte zwangen zur Übernahme in HGB) wurde durch das BilMoG 2010 weitgehend abgeschafft.
  • Interesse: Vollständige und richtige Besteuerung; keine Steuerverkürzung

Kernunterschied: WP prüft auf Basis HGB; FA prüft auf Basis Steuerrecht – beide können zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen.

Plausibilität & Prüfung

Vertiefung

Wie prüft man die Plausibilität von Zahlen?

Plausibilitätsprüfungen stellen sicher, dass Zahlen inhaltlich schlüssig und konsistent sind:

Methoden:

  • Zeitvergleich: Werte mit Vorjahres- und Vormonatswerten vergleichen – ungewöhnliche Abweichungen hinterfragen
  • Branchenvergleich: Kennzahlen mit Branchendurchschnittswerten abgleichen
  • Strukturvergleich: Verhältnis von Positionen zueinander prüfen (z.B. Material-/Umsatzquote konstant?)
  • Abstimmungen: Kontenabstimmungen, Saldenliste vs. Hauptbuch vs. Nebenbücher
  • Analytische Prüfungshandlungen (WP-Fachbegriff nach ISA 520): Kennzahlenanalyse, Trendanalyse, Regressionsanalyse; systematischer Vergleich von Zahlen und Verhältnissen zur Aufdeckung von Abweichungen
  • Belegorientierte Prüfung: Stichprobenweise Belege mit Buchungen abgleichen

Vertiefung

Welche Kontrollen sollten im Rechnungswesen etabliert sein?

Prozessintegrierte Kontrollen:

  • Funktionstrennung: Erfassung, Genehmigung und Zahlung durch verschiedene Personen
  • Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungsfreigaben und Jahresabschlussbuchungen
  • Buchungsberechtigungen: Nur autorisierte Personen dürfen buchen (Berechtigungskonzept im ERP)
  • Automatische Plausibilitätsprüfungen: ERP-System sperrt unlogische Buchungen

IT-Kontrollen (IT General Controls – ITGC):

  • Zugriffskontrollen: Benutzerberechtigungskonzept; nur autorisierte Personen dürfen auf kritische Systeme zugreifen
  • Änderungsprotokolle: Alle Buchungsänderungen werden revisionssicher protokolliert (GoBD-Anforderung)
  • Datensicherung: Regelmäßige Backups; Wiederherstellbarkeit im Notfall sicherstellen
  • Monatliche Kontenabstimmung (Debitoren, Kreditoren, Bank, Kasse)
  • Abgleich Nebenbücher mit Hauptbuch
  • Regelmäßige Inventuren (Kasse, Vorräte)
  • Überprüfung offener Posten und Fälligkeitslisten
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