ZU DEN KURSEN!

Umsatzsteuer für Bibus - Gegenstände und sonstige Leistungen, die nachträglich in ein Wirtschaftsgut eingehen

Kursangebot | Umsatzsteuer für Bibus | Gegenstände und sonstige Leistungen, die nachträglich in ein Wirtschaftsgut eingehen

Umsatzsteuer für Bibus

Gegenstände und sonstige Leistungen, die nachträglich in ein Wirtschaftsgut eingehen

Hierunter fassen wir die nachträglich in ein Wirtschaftsgut eingehenden Gegenstände, wenn diese Gegenstände dabei ihre körperliche und wirtschaftliche Eigenart endgültig verlieren (§ 15a III UStG). Die Berichtigung der Vorsteuer ist auch für Gegenstände, welche nachträglich in ein Wirtschaftsgut eingehen, erforderlich.

Beispiel

Einbau einer neuen Tür in ein Gebäude, Einbau eines Katalysators in ein Auto.

Darüber hinaus geht es hierbei auch um sonstige Leistungen, welche an einem Gegenstand ausgeführt werden.

Beispiel

Ein Motorrad, welches für den Betrieb genutzt wird, wird neu lackiert.

Bei der Vorsteuerberichtigung sind mehrere Gegenstände oder mehrere sonstige Leistungen zu einem einzigen Berichtigungsobjekt zusammenzufassen (§ 15a III 2 UStG, A 15a.6 UStAE). Wichtig ist hier, dass sämtliche Leistungen in zeitlichem Zusammenhang stehen und dem Erhalt bzw. der Verbesserung des Wirtschaftsguts dienen. Hiervon kann man allerdings ausgehen, wenn die verschiedenen Leistungen von unterschiedlichen Unternehmern

  • für ein bewegliches Wirtschaftsgut

    • innerhalb von drei Monaten,

  • für ein unbewegliches Wirtschaftsgut

    • innerhalb von sechs Kalendermonaten

bezogen wurden.

Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Online-Kurspaket Bilanzbuchhalter


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 1305 Videos, 4076 interaktiven Übungsaufgaben und 3103 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 79,00 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • USt-Basics: § 13b UStG – Reverse Charge
  • Am 14.12.2025 ab 09:00 Uhr
  • In diesem zweistündigen Webinar erhältst du eine Einführung in die umsatzsteuerlichen Grundlagen des Wechsels der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG.
Jetzt teilnehmen