ZU DEN KURSEN!

Umsatzsteuer für Bibus - Grundsatzregelung

Kursangebot | Umsatzsteuer für Bibus | Grundsatzregelung

Umsatzsteuer für Bibus

Grundsatzregelung

Bei der Grundsatzregelung des § 3a I UStG, § 3a II UStG ist zu beachten, an wen und mglw. auch wofür die sonstige Leistung ausgeführt wird:

  • an Nicht-Unternehmer (B2C, § 3a I UStG)

    • Unternehmersitzort

  • an Unternehmer (B2B, § 3a II UStG)

    • für sein Unternehmen: Empfängersitzort
    • nicht für sein Unternehmen: Unternehmersitzort

Ob etwas „für sein Unternehmen“ ist, ist durch Verwendung einer von einem EU-Mitgliedsstaat erteilten Ust-IdNr. nachzuweisen (von einem im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer bzw. durch eine behördliche Bescheinigung des Sitzstaates analog der Unternehmerbescheinigung nach § 61a IV UStDV (von einem im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmer)).

Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Komplettpaket für Bilanzbuchhalter


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 1183 Videos, 4120 interaktiven Übungsaufgaben und 3012 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 79,00 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Perfekt vorbereitet auf die Präsentation in der mündlichen Prüfung
  • Am 10.05.2024 ab 18:00 Uhr
  • In diesem zweistündigen Webinar gibt Ihnen CMA Natalia Menzel einen Überblick über die Vorbereitungen auf die mündliche Prüfung.
Jetzt teilnehmen