ZU DEN KURSEN!

Umsatzsteuer für Bibus - Bemessungsgrundlage

Kursangebot | Umsatzsteuer für Bibus | Bemessungsgrundlage

Umsatzsteuer für Bibus

Bemessungsgrundlage

Expertentipp

LERNZIELE:
Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich das Nettoentgelt, d.h. ohne die Umsatzsteuer. Diese auszurechnen, sprechen wir in diesem Kapitel an. Probleme treten insb. auf bei unentgeltlichen Leistungen.

Wenn ein Umsatz steuerbar und steuerpflichtig ist, muss im nächsten Schritt die Umsatzsteuer berechnet werden als

Umsatzsteuer= Bemessungsgrundlage x Steuersatz. Die Bemessungsgrundlage ist in § 10 UStG geregelt.

Die hierfür erforderliche Bemessungsgrundlage ist bei Leistungen und beim innergemeinschaftlichen Erwerb das sog. Entgelt als Nettogröße. Bei der Einfuhr aus Drittlandsgebiet ist die Bemessungsgrundlage (nämlich der Zollwert) hingegen aufwändiger zu errechnen.

Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Online-Kurspaket Bilanzbuchhalter


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 1268 Videos, 4076 interaktiven Übungsaufgaben und 3091 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 79,00 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Abendlehrgang Bibu FJ 26 & HP 26 - Steuerlehre (ESt) - Tag 9
  • Am 05.05.2025 ab 18:00 Uhr
  • Bereiten Sie sich effektiv und flexibel auf die Bilanzbuchhalter-Prüfung vor! Unser umfassender Abendlehrgang bietet Ihnen die Möglichkeit, alle relevanten Themengebiete in einem strukturierten und praxisnahen Format zu erlernen.
Jetzt teilnehmen