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Umsatzsteuer für Bibus - Spezieller Steuersatz

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Umsatzsteuer für Bibus

Spezieller Steuersatz

Der spezielle Steuersatz (= ermäßigter Steuersatz) ist vorrangig zu prüfen. Er beträgt 7 % der Bemessungsgrundlage und gilt für jene Sachverhalte, die in § 12 II Nr. 1 – 10 UStG abschließend erwähnt sind.

Typische Beispiele hierfür sind:

  • Lebensmittel, spezielle Getränke,
  • Bücher,
  • Beförderung im Personennahverkehr.

Beispiel

Der Nettopreis eines Buches laute 100 €.

Die Umsatzsteuer liegt dann bei 7 % hiervon, also bei USt = 0,07·100 = 7 €, § 12 II Nr. 1 iVm Anlage 2 Nr. 49.

Wichtig ist, dass auf den Nettobetrag die Umsatzsteuer von 7 % addiert wird. Wenn ein Bruttobetrag von 1 € gegeben ist, so ist hierin ein Nettobetrag von 1/1,07 = 0,93458 € enthalten, die Umsatzsteuer beträgt also 0,06542 €.

Merke

In einem Bruttobetrag von 1 € ist 6,542 % Umsatzsteuer auf den Bruttobetrag enthalten, wenn der spezielle Steuersatz anzuwenden ist.
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