Expertentipp
Die Umsatzsteuer ist eine Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug (!). Trotzdem ist der Vorsteuerabzug an best. Voraussetzungen geknüpft. Diese müssen Sie beherrschen.
Nachdem die Frage der Steuerbarkeit einer Leistung, der möglichen Steuerbefreiung und also einer eventuellen Umsatzsteuerpflicht der Leistung geklärt wurde, steht fest, wieviel Umsatzsteuer geschuldet wird. Da es sich bei der Umsatzsteuer um ein Allphasen-Netto-Umsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug handelt, ist nun zu klären, wie viel bereits gezahlte Vorsteuer der Unternehmer von seiner Umsatzsteuerschuld abziehen darf. Man möchte also aus der ermittelten Umsatzsteuer (= Traglast) die zu zahlende Umsatzsteuer (= Zahllast) ermitteln.
Damit Vorsteuer abgezogen werden kann, sind gewisse Bedingungen zu erfüllen (Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs). Darüber hinaus ist der Vorsteuerabzug möglicherweise eingeschränkt (Einschränkungen des Vorsteuerabzugs). Schließlich muss die Vorsteuer möglicherweise aufgeteilt werden, da einzelne Vorsteuern abziehbar sind, andere aber nicht (Vorsteuerabzug). Der Vorsteuerabzug muss weiterhin berichtigt werden, wenn sich im nachhinein die Bemessungsgrundlage verändert (Vorsteuerberichtigung).
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