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Abgabenordnung (für Bibus) - Steueranmeldung

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Abgabenordnung (für Bibus)

Steueranmeldung

Eine Steueranmeldung ist eine Steuererklärung, in welcher der Steuerpflichtige die Steuer aufgrund gesetzlicher Vorschriften selbst zu berechnen hat (§ 150 I 3 AO).
Z.B. hat dies zu erfolgen bei

  • Umsatzsteuervoranmeldungen und
  • Umsatzsteuerjahreserklärungen als auch bei
  • Lohnsteuer-Anmeldungen durch den Arbeitgeber.

Merke

Hier klicken zum AusklappenEine Steueranmeldung steht also einem Steuerbescheid gleich (§ 218 I 2 AO). Folge hiervon ist, dass die eigene Steueranmeldung mit einem Einspruch angefochten werden kann.
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