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Bilanz nach IAS / IFRS - Anschaffungspreis

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Bilanz nach IAS / IFRS

Anschaffungspreis

Ausgangspunkt der Anschaffungskosten bildet der Kaufpreis. Die meist anfallende Umsatzsteuer ist abzuziehen, sofern es sich um ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen handelt. Unternehmen, die die Umsatzsteuer nicht abziehen dürfen, müssen daher den Bruttobetrag ansetzen und nicht den Nettobetrag. In den meisten Fällen ist es jedoch so, dass lediglich der Nettobetrag zum Zuge kommt und beim Kaufpreis daher die Umsatzsteuer rausgerechnet werden muss.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie X-AG kauft eine Maschine zum Bruttopreis von 1.190 €.

Als Kaufpreis, der Ausgangspunkt für die Ermittlung der Anschaffungskosten ist, gilt damit lediglich 1.190 : 1,19 = 1.000 €.

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