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Bilanz nach IAS / IFRS - Zwischenerfolgseliminierung

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Bilanz nach IAS / IFRS

Zwischenerfolgseliminierung

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Auch die Zwischenerfolgseliminierung folgt dem Einheitsgedanken, denn es ist unmöglich, dass ein einheitliches Unternehmen Erfolge aus einem Innengeschäft ausweist.

Beispiel

Konzernunternehmung A tätigt eine Dienstleistung für das Konzernunternehmen B und rechnet hieraus 1.000 € ab.

A bucht entsprechend

Merke

Forderungen an Umsatzerlöse 1.000 €,

das Unternehmen B hingegen

Merke

Aufwendungen an Verbindlichkeiten 1.000 €.

Es kommt also zu einem Erfolg bei A und zu einem Aufwand bei B. Die Zwischenerfolgseliminierung besagt nun, dass der Erfolg bei A und der Aufwand bei B auszubuchen sind.

Merke

  • Die Zwischenerfolgseliminierung ist erfolgswirksam, wenn der Zwischenerfolg der abgelaufenen Periode zuzurechnen ist.
  • Wenn nicht, so ist die Zwischenerfolgseliminierung erfolgsneutral.

Wenn ein Unternehmen A aus einem Konzernverbund an ein anderes Unternehmen B hieraus Lieferungen vornimmt, so wird A einen Erfolg verbuchen und das Unternehmen B einen Aufwand. Aus Sicht der Einheitstheorie hat jedoch keine Erfolgsrealisierung auf Konzernebene stattgefunden, denn eine Betriebsstätte kann nicht zulasten einer anderen einen Erfolg realisieren.

Merke

Mit anderen Worten: die Erfolge, die in den beiden Einzelabschlüssen völlig zurecht ausgewiesen sind, müssen eliminiert werden.

Der Zwischenerfolg ist die Differenz zwischen

  • dem Wertansatz eines konzernintern gelieferten Vermögensgegenstandes im Einzelabschluss (HB II) eines einbezogenen Konzernunternehmens und

  • dem Wert, der diesem Gegenstand aus Konzernsicht gemäß Einheitstheorie zukommt.

Beispiel

Das Konzernunternehmen A liefert eine Maschine an das Konzernunternehmen B und berechnet hierfür 500 €. A hatte Kosten in Höhe von 300 €, um die Maschine herzustellen.

B setzt im Einzelabschluss die Maschine mit 500 € an, A hingegen realisiert einen Gewinn von 200 € aus dem Geschäftsvorfall.

Im Konzern hingegen hat kein Gewinn stattgefunden, es wurde vielmehr eine Maschine von der einen Betriebsstätte (Unternehmen A) in die andere Betriebsstätte (Unternehmen B) übertragen. In der Konzernbilanz ist die Maschine deshalb mit 300 € Herstellungskosten zu aktivieren. Folglich ist der Wertansatz aus der Bilanz von B, um den entstandenen Zwischengewinn von 200 € zu reduzieren. Außerdem muss aus Konzernsicht der Jahresüberschuss um den Zwischengewinn von A von 200 € bereinigt werden.

Beispiel

Zahlen wie in dem obigen Beispiel, nur dass B Herstellungskosten in Höhe von 600 € hatte.

Es entsteht also ein Zwischenverlust, der aus dem Einzelabschluss übernommene Wert ist geringer als der in der Konzernbilanz anzusetzende Wert. Der Wertansatz muss um den Zwischenverlust erhöht werden.

Sie haben nun das letzte Kapitel "Internationale Konzernrechnungslegung" abgeschlossen.

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Es folgen nun Selbstkontrollaufgaben zur Konzernrechnungslegung, Wiederholungsfragen zur Internationalen Rechnungslegung sowie Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung.

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