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Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit - Aufgabe: Inhalte des Arbeitsgesetzes

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Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit

Aufgabe: Inhalte des Arbeitsgesetzes

Aufgabe:

Stellen Sie die Inhalte des Arbeitszeitgesetzes ausführlich dar.

Vertiefung

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Lösung:

Die Arbeitszeit, insbesondere auch ihre Länge, wird normalerweise im Arbeitsvertrag geregelt. Allerdings sind hierbei Regelungen zur Arbeitszeit aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbzG) zu beachten. Schließlich haben auch Tarifverträge für die Arbeitszeit teilweise unmittelbar geltende Wirkung.

Besonders wichtig im Rahmen des Arbeitsgesetzes sind:

  • Die zulässige tägliche Arbeitszeit

  • Die höchstzulässige wöchentliche Arbeitszeit

  • Die Arbeitszeit an Sonn- Feiertagen

  • Die Pausen

  • Die Ruhezeiten.

Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbzG). In Ausnahmefällen ist allerdings eine Ausdehnung auf täglich zehn Stunden jederzeit zulässig. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass innerhalb eines sog. Ausgleichszeitraums von sechs Wochen eine durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden pro Werktag erreicht wird.

Kommen wir zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Es ist zu sagen, dass der Samstag als Werktag zählt und somit die zulässige zulässige wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden beträgt. Arbeitnehmende dürfen grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Hierzu existieren allerdings Ausnahmen, nämlich:

  • Im Schichtbetrieb

  • Bei lebenswichtigen Tätigkeiten

    • Polizei

    • Feuerwehr

    • Gesundheitsversorgung

  • Kraftfahrer.

Von diesem Grundsatz können Abweichungen im Tarifvertrag bzw. durch Betriebsvereinbarung oder aber auch durch die Genehmigung einer Aufsichtsbehörde existieren.

Pausen stehen den Arbeitnehmenden regelmäßig zu. Letztere dürfen nicht länger als sechs Stunden am Stück ununterbrochen arbeiten. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden beträgt die Pause 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden hingegen schon 45 Minuten. Die Pause muss im Voraus feststehen und muss mindestens 15 Minuten lang sein.

Unter der Ruhezeit versteht man die Zeit zwischen den einzelnen Tätigkeiten. Hierbei gilt, dass die Arbeitnehmenden nach Beendigung der Arbeit ein Recht auf eine mindestens elfstündige ununterbrochene Ruhezeit haben. Auch hierbei existieren allerdings, je nach Branche, Ausnahmen, nämlich beispielsweise im Gaststättengewerbe, der Landwirtschaft aber auch in der Krankenpflege. Auch hierbei können, ähnlich wie bei den Wochenendarbeiten, durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen andere Regelungen getroffen werden.

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