Es handelt sich um einen derivativen Geschäftswert. Dieser muss handelsrechtlich aktiviert werden, weil es sich um einen selbständig nutzbaren Vermögensgegenstand handelt (§ 246 I 4 HGB). Steuerrechtlich muss ein derivativer Geschäftswert aktiviert werden und über 15 Jahre planmäßig abgeschrieben werden (§ 7 I 3 EStG). Der Ansatz des derivativen Goodwills erfolgt nach der Formel:
Merke
Der Kaufpreis liegt bei 9.000.000 €, der Zeitwert des Vermögens errechnet sich als Buchwert zuzüglich stille Reserven. Bei stillen Reserven handelt es bekanntlich um unterbewertetes Vermögen bzw. um überbewertete Schulden. Welcher Fall hier eintritt, ist unerheblich, wir behandeln es hier speziell als unterbewertetes Vermögen. Damit rechnet man
derivat. GoF = 9.000.000 - (7.000.000 + 1.000.000 - 3.000.000)
= 9.000.000 - (8.000.000 - 3.000.000 )
= 9.000.000 - 5.000.000
= 4.000.000 €.
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