Bilanzsteuerrecht

  1. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
    Bilanzierung und Bewertung Fremdkapital > Rückstellungen > Arten von Rückstellungen > Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
    Bei Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten spricht mehr dafür als dagegen, dass es im folgenden Geschäftsjahr zu einer Aufwendung kommen wird. Nach dem Imparitätsprinzip, nach dem Verluste zu antizipieren sind (Gewinne jedoch nach dem Realisationsprinzip nicht) müssen diese Aufwendungen der Zukunft heute bereits als Verlust geltend gemacht werden. Beispiele für Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind:ProzessrückstellungenPensionsrückstellungenRückstellungen ...
  2. Aufgabe: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
    Wiederholungsfragen Bilanzierung > Aufgabe: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
    ... Beispiele für Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten.  Lösung nachzulesen in Kap. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
  3. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
    Bilanzierung und Bewertung Fremdkapital > Rückstellungen > Rückstellungen > Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
    Bei Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten spricht mehr dafür als dagegen, dass es im folgenden Geschäftsjahr zu einer Auszahlung kommen wird. Nach dem Imparitätsprinzip, nach dem Verluste zu antizipieren sind (Gewinne jedoch nach dem Realisationsprinzip nicht) müssen diese Auszahlungen der Zukunft heute bereits als Verlust geltend gemacht werden. Beispiele für Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind (R 5.7 Abs. 2 EStR):ProzessrückstellungenPensionsrückstellungenRückstellungen ...
  4. Gewährleistungsrückstellungen
    Bilanzierung und Bewertung Fremdkapital > Rückstellungen > Rückstellungen > Gewährleistungsrückstellungen
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    ... Position der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bilden die Rückstellungen für Gewährleistungen, die mit rechtlicher Verpflichtung erbracht werden.Werden Garantierückstellungen gebildet, so werden diese nach dem folgenden Schema berechnet:Die Elektrik-AG aus Mainz stellt Fernsehapparate her. Auf die Fernsehapparate räumt sie eine Garantiefrist von einem Jahr ein und rechnet mit Ansprüchen der Kundschaft in Höhe von 1 Mio. €.Die ...
  5. Lösung: Rückstellung für Außenverpflichtungen
    Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung > Aufgaben zur Bilanzierung und Bewertung Fremdkapital > Aufgabe: Rückstellung für Außenverpflichtungen > Lösung: Rückstellung für Außenverpflichtungen
    ... Wir prüfen - Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und - Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten:Es muss eine wirtschaftliche Verbindlichkeit bei gegenseitigen Verträgen vorliegen. Die Gegenleistung ist noch nicht erbracht keine RückstellungRückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften:Es liegt ein schwebendes Geschäft vor, es droht ...
  6. Lösung: Beurteilung von Sachverhalten nach steuer- und handelsrechtlichen Gesichtspunkten
    Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung > Vermischte Prüfungsaufgaben > Aufgabe: Beurteilung von Sachverhalte nach steuer- und handelsrechtlichen Gesichtspunkten > Lösung: Beurteilung von Sachverhalten nach steuer- und handelsrechtlichen Gesichtspunkten
    ... 2Es liegt eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten vor nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB. Hierfür gilt eine Passivierungspflicht. In die Steuerbilanz ist diese nach der Maßgeblichkeit zu übernehmen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, R 5.7 Abs. 2 EStR). Nicht hingegen handelt es sich um eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltungen. Es liegt also keine Aufwandsrückstellung vor, sondern eine ungewisse Verbindlichkeit.Zur Bewertung der Rückstellung ...
  7. Lösung: Rückstellungen II
    Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung > Aufgaben zur Bilanzierung und Bewertung Fremdkapital > Aufgabe: Rückstellungen II > Lösung: Rückstellungen II
    ... Sachverhalt ist als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten mit rechtlicher Verpflichtung im Sinne des § 249 Abs. 1 HGB zu bilanzieren. Aufgrund der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz un der Passivierungspflicht in der Handelsbilanz, ist die Rückstellung ebenfalls in der Steuerbilanz zu passivieren. Die Bewertung der Rückstellung ist auf Basis einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) vorzunehmen. ...
  8. Rückstellungen
    Bilanzierung und Bewertung Fremdkapital > Rückstellungen
    ... RückstellungenRückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. HGB)Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 249 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. HGB)Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltungen, die in den ersten drei Monaten des folgenden Geschäftsjahres nachgeholt werden (§ 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB)Rückstellungen für Abraumbeseitigung, die im folgenden ...
  9. Bilanzierung und Bewertung Fremdkapital
    Bilanzierung und Bewertung Fremdkapital
    ... wie Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, Drohverlustrückstellung und Kulanzrückstellungen.Nicht zuletzt sollten Sie den Unterschied zwischen Rückstellungen und Verbindlichkeiten kennen. Beim Ansatz von Rückstellungen ist eine große Detailkenntnis verlangt, lesen Sie deshalb den § 249 HGB sehr genau.Die nächste großen Position nach dem Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz sind jene des Fremdkapitals. Hierzu zählenRückstellungen ...
  10. Prozesskostenrückstellungen
    Bilanzierung und Bewertung Fremdkapital > Rückstellungen > Rückstellungen > Prozesskostenrückstellungen
    ... gut die Essenz von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Allgemeinen, nämlich die Vorwegnahme von Verlusten. Obwohl der Prozesserst in der Zukunft, also im Jahre 02 beendet sein wird,der Verlust wahrscheinlich, aber nicht sicher ist,ist der Verlust nicht erst in 02 zu buchen, sondern schon heute, also in 01, weil der wirtschaftliche Grund, d.h. das Entstehen des Grundes für die wahrscheinliche Auszahlung der Zukunft in der heutigen Periode ...
  11. Lösung: Rückstellungen
    Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung > Aufgaben zur Bilanzierung und Bewertung Fremdkapital > Aufgabe: Rückstellungen > Lösung: Rückstellungen
    ... sicher, ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) zu bilden.
  12. Lösung: Verbindlichkeiten
    Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung > Aufgaben zur Bilanzierung und Bewertung Fremdkapital > Aufgabe: Verbindlichkeiten > Lösung: Verbindlichkeiten
    a) sonstige Verbindlichkeiten 10.000 €. Bei Restlaufzeit unter 1 Jahr gesonderte Angabe in der Bilanz, Ausweis: § 266 Abs. 3 C 8 HGBb) Verbindlichkeiten gegeben über Kreditinstituten 20.000 €, Ansatz zum Rückzahlungsbetrag. Disagio kann (1.000 €) in aktivischen RAP angesetzt werden und muss dann über die Laufzeit abgeschrieben werden, Ausweis: § 266 Abs. 3 C 2 HGBc) Anleihen 10.000.000·1,062. Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag, hier zum Einlösebetrag ...
  13. Unterschied zwischen Rückstellungen und Verbindlichkeiten
    Bilanzierung und Bewertung Fremdkapital > Rückstellungen > Rückstellungen > Unterschied zwischen Rückstellungen und Verbindlichkeiten
    ... kennen zu lernen.Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 Abs. 1 HGB),Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 249 Abs. 1 HGB),Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltungen, die in den ersten drei Monaten des folgenden Geschäftsjahres nachgeholt werden (§ 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB),Rückstellung für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt ...
  14. Lösung Aufgabe: Ansatzpflicht,- wahlrecht oder -verbot
    Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung > Aufgaben zur Bilanzierung > Aufgabe: Ansatzpflicht, - wahlrecht oder -verbot > Lösung Aufgabe: Ansatzpflicht,- wahlrecht oder -verbot
    ... also Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, in Höhe von 20.000 €. Wichtiger Unterschied zwischen Rückstellungen und Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten sind dem Grunde und der Höhe nach sicher, Rückstellungen nicht. Es ist also bei Rückstellungen (im Gegensatz zu Verbindlichkeiten) nicht sicher,- ob sie überhaupt jemals zu einem Abfluss des Nettovermögens führen (allerdings wahrscheinlich),- und in welcher Höhe ...
  15. Lösung: Beurteilung von Sachverhalten nach steuer- und handelsrechtlichen Gesichtspunkten
    Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung > Vermischte Prüfungsaufgaben > Aufgabe: Beurteilung von Sachverhalten nach steuer- und handelsrechtlichen Gesichtspunkten > Lösung: Beurteilung von Sachverhalten nach steuer- und handelsrechtlichen Gesichtspunkten
    Forderung a) Eine Forderung ist ein Vermögensgegenstand des Umlaufvermögens (§ 247 Abs. 2 HGB Umkehrschluss) und ist auszuweisen unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (§ 266 Abs. 2 B II 1 HGB). Bewertet werden muss die Forderung mit ihren Anschaffungskosten, d.h. mit dem Nennbetrag nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG). Für das Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip. Dies bedeutet, dass selbst bei nur vorübergehenden ...
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Falltraining für Bilanzbuchhalter

  1. Einführung in Klausur 1
    Grundlagen und Klausurtechnik > Einführung in Klausur 1
    ... Fälle: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 Abs. 1 S. 1 1. Alt. HGB) oder Drohverlustrückstellungen (§ 249 Abs. 1 S. 1 2. Alt. HGB) Es sollte daher eine kurze Aussage kommen, dass für eine bestimmte Verpflichtung (z.B. Rückbauverpflichtung) eine Rückstellung (z.B. für ungewisse Verbindlichkeiten) zu bilden ist + Zitat Bilanzposten Unter welchem Bilanzposten i.S.d. § 266 HGB ist die ...
  2. Übung 15: Neue Halle
    Aufgabenstellung 1: Jahresabschluss > Fremdkapital und Rückstellungen > Übung 15: Neue Halle
    ... Verpflichtung eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gemäß §§ 249 Abs. 1 HGB, 5 Abs. 1 S. 1 EStG zwingend anzusetzen. Der Ausweis erfolgt unter dem Bilanzposten „sonstige Rückstellungen“, § 266 Abs. 3 B. 3 HGB.Die Bewertung erfolgt handelsrechtlich mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag, § 253 Abs. 1 S. 2 HGB. Da es sich um eine Sachleistungsverpflichtung handelt, sind ...
  3. Übung 8: Waren und Rückstellungen
    Aufgabenstellung 1: Jahresabschluss > Umlaufvermögen > Übung 8: Waren und Rückstellungen
    ... ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden (§§ 249 Abs. 1 HGB, 5 Abs. 1 S. 1 EStG) und gemäß § 266 Abs. 3 B 3 HGB unter dem Bilanzposten „sonstige Rückstellungen“ auszuweisen. Die Bewertung erfolgt mit dem Betrag von 1.600 € (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) ohne Berücksichtigung einer Abzinsung, da der Schadensersatz voraussichtlich in 02 fällig wird (keine Laufzeit von mehr als einem Jahr), § ...
  4. Übung 14: Aufbewahrungsrückstellung
    Aufgabenstellung 1: Jahresabschluss > Fremdkapital und Rückstellungen > Übung 14: Aufbewahrungsrückstellung
    ... und daher als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren, §§ 249 Abs. 1 HGB, 5 Abs. 1 S. 1 EStG. Der Ausweis erfolgt gemäß § 266 Abs. 3 B 3 HGB bei den sonstigen Rückstellungen.Soweit eine Aufbewahrung gesetzlich nicht erforderlich ist, kommt eine Rückstellungsbildung mangels Verpflichtung nicht in Betracht – daher sind die 20 % der nicht notwendig aufbewahrten Unterlagen nicht in einer Rückstellung mit  einzubeziehen, ...
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Finanzmanagement

  1. Lösung: Rückstellungen
    Finanzierung > Grundlagen der Finanzierung > Selbstkontrollaufgaben zu Finanzierung > Aufgabe: Rückstellungen > Lösung: Rückstellungen
    ... für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 I 1 HGB)Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 249 I 1 HGB)Rückstellungen für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden (Kulanzrückstellungen), (§ 249 I 2 Nr.2 HGB)Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltungen, die in den drei Monaten des folgenden Geschäftsjahres nachgeholt ...
  2. Finanzierung aus Rückstellungen
    Finanzierung > Grundlagen der Finanzierung > Finanzierungsarten > Innenfinanzierung > Finanzierung aus Rückstellungen
    ... existieren fürRückstellungen für ungewisse VerbindlichkeitenPensionsrückstellungen,Prozessrückstellungen,Rückstellungen für Gewährleistungen mit rechtlicher VerpflichtungRückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften,Rückstellungen für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden,Rückstellungen für Gewährleistungen, die ohne ...
  3. Outrightgeschäfte
    Finanzierung > Finanzmanagement > Risikomanagement > Wechselkursrisiken > Devisentermingeschäfte > Outrightgeschäfte
    Outrightgeschäfte werden auch als Sologeschäfte bezeichnet. Hierbei handelt es sich um ein Termingeschäft ohne Kassagegengeschäft (Swapgeschäft). Dies gilt auch umgekehrt. Outrightgeschäfte dienen der Kurssicherung. Sie werden aber auch zur Spekulation auf Devisenkursänderungen eingesetzt. Häufig kommen sie im Kundengeschäft von Kreditinstituten vor.Exporteure und Importeure verkaufen bzw. kaufen zu Kurssicherungszwecken Devisen, die später ...
Finanzwirtschaftliches Management
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Mündliche Prüfung Bilanzbuchhalter

  1. Rückstellungen
    Fachliche Themen > Bilanzen (HGB) > Rückstellungen
    ... nämlichRückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 I 1, erste Altern. HGB)Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 249 I 1, zweite Altern. HGB)Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die innerhalb der nächsten drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres nachgeholt werden § 249 I 2 Nr. 1, erste Altern. HGB,Rückstellung für unterlassene Abraumbeseitigung § ...
  2. 2018
    Protokolle mündliche Prüfung > IHK Münster > 2018
    ... gibt es? (-> Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten)
Bilanzbuchhalter Teil C
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Interne Kontrollsysteme (IKS)

  1. Aufgabe: Erstellung eines IKS
    Aufbau eines IKS > Wiederholungsaufgaben: Aufbau eines IKS > Aufgabe: Erstellung eines IKS
    ... fraglich, ob eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (für Rückstellungen für Gewährleistungen mit rechtlicher Verpflichtung) oder Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung (die sog. Kulanzrückstellung), gebildet werden.Eine Qualitätssicherungsabteilung muss den Grund, welcher zu dem Gewährleistungsfall geführt hat, auswerten und analysieren, was aus dem Fehler gelernt werden kann.Wichtig ist, dass ...
Interne Kontrollsysteme (IKS)
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Bilanz nach IAS / IFRS (Internationale Rechnungslegung)

  1. Rückstellungen
    Grundlagen der IFRS-Rechnungslegung > Abschlussposten > Bilanzierung > Spezielle Ansatzvorschriften > Rückstellungen
    Eine Rückstellung ist eine Schuld, die bzgl. ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe nach ungewiss ist (IAS 37.10). Sie ist ausschließlich dann anzusetzen, wenn (IAS 37.14)sie dem Unternehmen aus einem Ereignis der Vergangenheit als gegenwärtige Verpflichtung entstanden ist, und zwarrechtlich oderfaktischsie wahrscheinlich ist, d.h. wenn zur Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen erforderlich istwenn also mehr dafür als dagegen ...
Internationale Rechnungslegung
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Konzernbilanz nach Handelsrecht

  1. Aufgabe: Bilanzbewertung des Umlaufvermögens I
    Vereinheitlichung der Bilanzen der Konzernunternehmen > Wiederholungsaufgaben zur Vereinheitlichung > Aufgabe: Bilanzbewertung des Umlaufvermögens I
    ... Ansatz von Schulden kenne und nicht für ungewisse Verbindlichkeiten, wie dies nach HGB möglich bzw. verpflichtend ist.d) Schließlich hat die Samir S.A. ihre Vermögensgegenstände linear abgeschrieben statt geometrisch-degressiv, wie dies die X-GmbH getan hat.e) Die Africa S.A., ebenfalls eine 100%-ige Tochter der X-GmbH mit Sitz im Kongo, hat die Aufwendungen für ein selbsterstelltes Patent in Übereinstimmung mit kongolesischem Recht aktiviert.Alex stellt sich ...
Konzernrechnungslegung nach HGB
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