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Konzernbilanz nach Handelsrecht - Quotenkonsolidierung

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Konzernbilanz nach Handelsrecht

Quotenkonsolidierung

Methode

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REGEL:

Die QuotenKonsolidierung ist ausschließlich bei der Konsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen erlaubt.

Umgekehrt darf man bei Gemeinschaftsunternehmen wählen zwischen Quotenkonsolidierung und Equity-Methode.

Erstkonsolidierung

Die Erstkonsolidierung funktioniert so wie jene bei der Vollkonsolidierung. Man beachte allerdings, dass lediglich das anteilige Eigenkapital des Gemeinschaftsunternehmens konsolidiert wird.

Beispiel

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Am 31.12. des Jahres 04 erwirbt die Mutter-AG aus Bonn (die Muttergesellschaft eines Konzerns mit drei einbezogenen Unternehmen A, B und C ist) für 600.000 € insgesamt 50 % der Trulla-AG mit Sitz in Braunschweig von der Vater-GmbH aus Göttingen, welche Mutter eines anderen Konzerns ist.

Die Vermögensgegenstände der T-AG haben einen Bilanzwert von 500.000 € und einen Zeitwert von 700.000 €. Das gezeichnete Kapital der Mutter liegt bei 1.000.000 €, jenes der Tochter bei 300.000 €. Die Jahresüberschüsse von Mutter und Tochter liegen bei 250.000 € und 200.000 €. Die Mutter hat außerdem noch diverse Vermögensgegenstände im Wert von 800.000 € in ihrer Bilanz.

Erstelle die Konzernbilanz zum 31.12. des Jahres 04. Vernachlässige hierbei die drei Unternehmen A, B und C.

Es handelt sich bei der T-AG um ein Gemeinschaftsunternehmen, denn es erfolgt

  • eine gemeinschaftliche Führung der Mutter-AG und der Vater-GmbH,

  • welche unabhängig voneinander sind und

  • beide zu (unterschiedlichen) Konzernen gehören.

Merke

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Also, zwischendurch gesagt, ist die Mutter-AG „Mutter“ von A, B und C, allerdings bzgl. der Trulla—AG nur „Partnerunternehmen“ und nicht „Mutter“.

Zunächst werden die stillen Reserven bei der Tochter-AG aufgelöst, nämlich die Differenz aus Zeit- und Buchwert bei den Vermögensgegenständen. Diese erhöhen die Werte in der Bilanz und werden durch Bildung einer Neubewertungsrücklage gegengebucht (s. die Spalte der Tochter-AG, also TU, in obiger Tabelle. Die folgenden Zahlen verstehen sich sämtlich in Tausend €.

Posten

MU

Gemeinschaftsunternehmen (Trulla)

Summenbilanz

Konsolidierung

Konzernbilanz

 

A

P

A

P

A

P

S

H

A

P

FW

      

250

 

250

 

VG

800

 

350

 

1150

   

1150

 

Anteile

600

   

600

  

600

  

Σ

1400

 

350

 

1750

   

1400

 

Gez.Kap.

 

1000

 

150

 

1150

150

  

1000

NBRL

   

100

 

100

100

   

 

400

 

100

 

500

100

  

400

Σ

 

1400

 

350

 

1750

600

600

1400

1400

Man beachte, dass ein Partnerunternehmen, welches an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist, auch die Equity-Methode anwenden darf (§ 310 Abs. 1 HGB).

Folgekonsolidierung

Auch die Folgekonsolidierung funktioniert so wie jene bei der Vollkonsolidierung. Die aufgedeckten stillen Reserven und der Firmenwert sind auf die Laufzeit zu verteilen (= abzuschreiben).