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Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht - Berechnung abzugsfähiger Zinsen - Lösung

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Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht

Berechnung abzugsfähiger Zinsen - Lösung

Zur Berechnung der abzugsfähigen Zinsen rechnet man wie folgt:

Position 1 2 3 4
Zinsaufwand3.500 €1.200 €900 €2000 €
Zinsvortrag-1.800 €0 €-
= maßgebl. Zinsaufwand3.500 €3.000 €900 €2.000 €
unbeschr. abzugsfäh. Zinsaufwand
(in Höhe des Zinsertrags)
500 €400 €500 €800 €
negativer Zinssaldo3000 €2.600 €
(#1)
400 €1.200 €
EBITDA4.000 €2.500 €3.000 €3.500 €
beschr. abzugsfähiger Zinsaufwand
(= 0,3·EBITDA)
1.200 €2.600 €400 €1.200 €
Zinsvortrag (nicht negativ)1.800 €---

#1: Da der negative Zinssaldo in der Periode 2 mit 2.600.000 € unterhalb von 3.000.000 € liegt, ist die Zinsschrankenregelung nicht anzuwenden. Vielmehr ist der komplette Aufwand im Jahre 2 abzugsfähig. Die Zinsschranke ist hier lediglich im Jahre 1 anzuwenden.