Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Kapitalgesellschaft, denn ihr Kommanditkapital ist in Aktien verbrieft. Sie unterliegt als Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer. Nach § 15 I 1 EStG zählen jedoch bestimmte Vergütungen des persönlich haftenden Gesellschafters zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, und zwar (§ 15 I 1 Nr. 3 EStG)
- Vergütungen für die Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft,
- für die Gewährung von Darlehen sowie für
- die Überlassung von Wirtschaftsgütern.
Man beachte jedoch, dass die Dividendenzahlungen an den Komplementär nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfasst werden im Sinne des § 15 I 1 EStG.
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