Die Finanzierungsaufwendungen umfassen
Entgelte für Schulden (§ 8 Nr. 1 a) GewStG),
Renten und dauernde Lasten (§ 8 Nr. 1 b) GewStG),
Gewinnanteile des stillen Gesellschaftlers (§ 8 Nr. 1 c) GewStG),
1/5 (20%) der Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter (einschließlich Leasingraten) (§ 8 Nr. 1 d) GewStG),
1/2 (50%) der Miet- und Pachtzinsen für unbewegliche Wirtschaftsgüter (einschließlich Leasingraten) (§ 8 Nr. 1 e) GewStG),
1/4 (25%) der Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (insbesondere Konzessionen und Lizenzen) (§ 8 Nr. 1 f) GewStG).
Methode
- Zunächst summiert man die (ggf. anteiligen) Finanzierungsaufwendungen wie in den obigen Punkten beschrieben, d.h. 100 % der Entgelte für Schulden, 20 % der Mietaufwendungen für bewegliche Wirtschaftsgüter usw.
- Von dieser Summe wird ein Freibetrag in Höhe von 100.000 € abgezogen
- Der den Freibetrag übersteigende Betrag wird mit 25 % multpliziert und dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzugerechnet.