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Ermittlung des Transaktionspreises
Der Transaktionspreis bemisst sich nach der Gegenleistung, die das Unternehmen für die gelieferten Güter bzw. erbrachten Dienstleistungen zu erhalten erwartet. Der Transaktionspreis umfasst in diesem Zusammenhang sowohl fixe als auch variable Bestandteile, soweit sie nicht für Dritte vereinnahmt werden (IFRS 15.47).
Bei der Ermittlung des Transaktionspreises hat das bilanzierende Unternehmen die nachfolgenden Aspekte zu beachten:
- variable Vergütungen (IFRS 15.50-.59),
- wesentliche Finanzierungskomponenten (IFRS 15.60-.65),
- Sachvergütungen (IFRS 15.66-.69) und
- an den Kunden zu zahlende Vergütungen (IFRS 15.70-.72).