Es geht in der vorliegenden Aufgabe um den möglichen Spendenabzug. Dieser ist begrenzt durch
maximaler Spendenabzug
= max(0,2·Einkommen vor Spendenabzug; 0,004·Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehältern), maximal aber in Höhe der geleisteten Spenden.
Die geleisteten Spenden sind offensichtlich, nämlich 12.000 €. Auch die letzte Zahl ist leicht zu ermitteln, nämlich
0,004·Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehältern
= 0,004·4.000.000
= 16.000 €.
Für die erste Zahl ist ein wenig weiter auszuholen, denn man muss das Einkommen vor Abzug der Spenden ermitteln inkl. der einkommensteuerlichen und körperschaftsteuerlichen Korrekturen. Also rechnet man
Positionen | rechtl. Grundlagen/ Berechnungen | Betrag |
vorläufiger Jahresüberschuss | 200.000,00 € | |
- Dividendenerträge | Dividendenprivileg, § 8b I 1 KStG | -70.000,00 € |
+ nicht abzugsfähiger Teil | 0,05·70.000 | +3.500,00 € |
+ Körperschaftsteuer + Körperschaftsvorauszahlung | § 10 Nr. 2 KStG, R 10.1 KStR | 5.000,00 € 300.000 € |
+ Vergütung für den Beirat | § 10 Nr. 4 KStG, R 10.3 KStR | 25.000,00 € |
+ Spenden | zunächst draufrechnen, um das Einkommen vor Spendenabzug zu ermitteln | 12.000,00 € |
Einkommen vor Spendenabzug | 475.500,00 € |
Hierauf ist dann 20 % zu ermitteln, also 0,2·475.500 = 95.100 €. Damit gilt
maximaler Spendenabzug
= max(0,2·Einkommen vor Spendenabzug; 0,004·Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehältern}
= max(95.100 ; 16.000}
= 95.100 €, maximal aber 12.000 €.
Damit sind alle Spenden abzugsfähig. Das Einkommen nach Spendenabzug (= zu versteuerndes Einkommen ) ist damit
Positionen | Betrag |
Einkommen vor Spendenabzug | 475.500,00 € |
- abzugsfähige Spenden | 12.000,00 € |
Einkommen nach Spendenabzug | 463.500,00 € |
Also liegt die Körperschaftsteuer bei
KSt = 0,15·Einkommen nach Spendenabzug
= 0,15·463.500 €
= 69.525 €.
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