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Körperschaftsteuer für Bibus - Lösung Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

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Körperschaftsteuer für Bibus

Lösung Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Es geht in der vorliegenden Aufgabe um den möglichen Spendenabzug. Dieser ist begrenzt durch

maximaler Spendenabzug

= max(0,2·Einkommen vor Spendenabzug; 0,004·Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehältern), maximal aber in Höhe der geleisteten Spenden.

Die geleisteten Spenden sind offensichtlich, nämlich 12.000 €. Auch die letzte Zahl ist leicht zu ermitteln, nämlich

0,004·Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehältern

= 0,004·4.000.000

= 16.000 €.

Für die erste Zahl ist ein wenig weiter auszuholen, denn man muss das Einkommen vor Abzug der Spenden ermitteln inkl. der einkommensteuerlichen und körperschaftsteuerlichen Korrekturen. Also rechnet man

Positionen

rechtl. Grundlagen/

Berechnungen

Betrag

vorläufiger Jahresüberschuss

200.000,00 €

- Dividendenerträge

Dividendenprivileg, § 8b I 1 KStG

-70.000,00 €

+ nicht abzugsfähiger Teil

0,05·70.000

+3.500,00 €

+ Körperschaftsteuer

+ Körperschaftsvorauszahlung

§ 10 Nr. 2 KStG, R 10.1 KStR

5.000,00 €

300.000 €

+ Vergütung für den Beirat

§ 10 Nr. 4 KStG, R 10.3 KStR

25.000,00 €

+ Spenden

zunächst draufrechnen, um das Einkommen vor Spendenabzug zu ermitteln

12.000,00 €

Einkommen vor Spendenabzug

475.500,00 €

Hierauf ist dann 20 % zu ermitteln, also 0,2·475.500 = 95.100 €. Damit gilt

maximaler Spendenabzug

= max(0,2·Einkommen vor Spendenabzug; 0,004·Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehältern}

= max(95.100 ; 16.000}

= 95.100 €, maximal aber 12.000 €.

Damit sind alle Spenden abzugsfähig. Das Einkommen nach Spendenabzug (= zu versteuerndes Einkommen ) ist damit

Positionen

Betrag

Einkommen vor Spendenabzug

475.500,00 €

- abzugsfähige Spenden

12.000,00 €

Einkommen nach Spendenabzug

463.500,00 €

Also liegt die Körperschaftsteuer bei

KSt = 0,15·Einkommen nach Spendenabzug

= 0,15·463.500 €

= 69.525 €.