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Bilanz nach Steuerrecht - Notwendiges Betriebsvermögen

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Bilanz nach Steuerrecht

Notwendiges Betriebsvermögen

Solche Wirtschaftsgüter, welche ausschließlich und unmittelbar betrieblichen Zwecken zu dienen bestimmt und geeignet sind, gehören zum notwendigen Betriebsvermögen (R 4.2 I 1 EStR). Hierbei kommt es auf die Zweckbestimmung und auch auf die tatsächliche Verwendung im Betrieb an. Ein Wirtschaftsgut ist nicht schon allein deshalb notwendiges Betriebsvermögen, weil es mit betrieblichen Mitteln angeschafft worden ist.

Merke

Hier klicken zum AusklappenDie Konsequenz der Zugehörigkeit zum notwendigen Betriebsvermögen ist, dass es bilanziert werden muss.

Beispiel für notwendiges Betriebsvermögen

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen Beispiel:
Grundstücke, Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Forderungen aus Lieferung und Leistung.