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Abgabenordnung

Bedeutung und Aufbau der Abgabenordnung

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Bedeutung und Aufbau der Abgabenordnung

Bedeutung der Abgabenordnung

Im folgenden Video wird ein Überblick über die Abgabenordnung gegeben.

Methode

Hier klicken zum AusklappenSie sollen zunächst den Aufbau der Abgabenordnung als „Grundgesetz des Steuerrechts“ verstehen. Der Aufbau der AO ist zudem auch der Aufbau des Besteuerungsverfahrens.

Die Abgabenordnung (AO) ist das zentrale Gesetz - sozusagen das Rückgrat - der Steuergesetze. Die Einzelsteuergesetze begründen die Tatbestandsmerkmale der Steuerpflicht sowie die Ansprüche des Staates, wohingegen die Abgabenordnung die Durchsetzung regelt.

Das Bewertungsgesetz (BewG) sowie die Abgabenordnung stellen den allgemeinen und damit übergreifenden Teil des Steuerrechts dar. Dies gilt allerdings nicht uneingeschränkt - siehe hierzu § 1 Abs. 1 AO. Die übrigen Steuerarten wie beispielsweise Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer sind als sogenannte Einzelsteuergesetze im Gesetz fixiert. Daher haben auch die Regelungen der Einzelsteuergesetze Vorrang vor den allgemeinen Regelungen der Abgabenordnung.

Die steuerlichen Zusammenhänge im Überblick

Grundsätzlich jedes Besteuerungsverfahren beginnt damit, dass das Finanzamt aufgrund der Angaben des Steuerpflichtigen die Besteuerungsgrundlagen für die Steuer ermittelt. Besteuerungsgrundlagen sind nach § 199 Abs. 1 AO die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Bemessung der Steuer von Bedeutung sind. Man spricht vom steuerlichen Ermittlungsverfahren.

Alle Besteuerungsgrundlagen gelten als materielles Steuerrecht, da sie in letzter Instanz Einfluss auf die Höhe der entsprechenden Steuer haben. Auf die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage folgt dann die Steuerfestsetzung oder auch allgemein das Festsetzungsverfahren. In der Regel handelt es sich um das Erstellen des Steuerbescheides, welches in § 155 Abs. 1 AO geregelt ist. Das Ermittlungsverfahren und das Festsetzungsverfahren werden auch gemeinsam als Veranlagungsverfahren bezeichnet.

Auf das gerade beschriebene Veranlagungsverfahren folgt das Erhebungsverfahren ab §§ 218 ff. AO. Hier geht es um die Vereinnahmung der Steuerlast beziehungsweise um das Auszahlen oder Verrechnen einer Steuerrückerstattung. Sofern der Steuerpflichtige der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, wird die sogenannte Vollstreckung durch das Vollstreckungsverfahren eingeleitet nach §§ 249 ff. AO. Alternativ hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, über das Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 347 ff. AO Einspruch gegen den erlassenen Steuerbescheid einzulegen.

Zudem kann es sein, dass sogenannte Haftungsschuldner als Dritte wie beispielsweise Steuerberater für die Schulden aus dem Steuerbescheid aufkommen müssen. In diesem Fall kommt das Haftungsverfahren zur Anwendung, geregelt nach § 191 in Verbindung mit § 192 AO.

Aufbau des Gesetzes

 

Merke

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Die Abgabenordnung ist wie folgt im Gesetz aufgebaut:

  • Allgemeines,
  • Durchführung der Besteuerung,
  • Erhebungsverfahren,
  • Vollstreckung,
  • außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren,
  • Straf- und Bußgeldvorschriften und
  • Schlussvorschriften.

In den allgemeinen Vorschriften der Teile 1 bis 3 der AO, also in den §§ 1 - 133 AO, geht es um allgemeingültige Verfahrensvorschriften wie steuerliche Begriffsbestimmungen (§§ 3 – 15 AO), Zuständigkeit der Finanzbehörden (§§ 16 – 29a AO), Steuergeheimnis (§§ 30 – 31b AO), Haftungsbeschränkung für Amtsträger (§ 32 AO), Steuerschuldrecht (§§ 33 – 68 AO) und Haftung (§§ 69 – 77 AO).

Die Durchführung der Besteuerung ist im vierten Teil geregelt (§§ 134 - 217 AO).

Die Ansprüche, die durch den vierten Teil der AO festgesetzt werden, werden verwirklicht im Rahmen des Erhebungsverfahrens. Dieses findet man im fünften Teil (§§ 218 - 248 AO).

Die Vollstreckung wird im sechsten Teil (§§ 249 - 346 AO) geregelt.

Das Rechtsbehelfsverfahren finden wir im siebten Teil (§§ 347 - 368 AO). 

Die Straf- und Bußgeldvorschriften bilden den Abschluss und sind im achten Teil (§ 369 - 412 AO) verankert.

Markierungstechnik

Im folgenden Lernvideo schauen wir uns kurz überblicksartig die Markierungstechnik für die Abgabenordnung an.