Zu den speziellen Besteuerungsgrundsätzen gehören
- die Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen,
- Auskunftsverweigerungsrechte,
- die Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern sowie
- die Abgabe von Steuererklärungen.
Wenn eine Steuererklärung nicht bzw. nicht fristgerecht abgegeben wird, so stehen dem Finanzamt mehrere Möglichkeiten offen:
- es kann ein Zwangsmittel nach vorheriger Androhung festsetzen,
- es kann einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der festgesetzten Steuer festsetzen, höchstens aber 25.000 € (§ 152 AO),
- es kann die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO).
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern (Ermittlung des Steueranspruchs) aus unserem Online-Kurs Abgabenordnung (für Bibus) interessant.
-
Allgemeine Besteuerungsgrundsätze
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Allgemeine Besteuerungsgrundsätze (Ermittlung des Steueranspruchs) aus unserem Online-Kurs Abgabenordnung (für Bibus) interessant.