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Abgabenordnung für Bibus - Spezielle Besteuerungsgrundsätze

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Abgabenordnung für Bibus

Spezielle Besteuerungsgrundsätze

Zu den speziellen Besteuerungsgrundsätzen gehören

  • die Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen,
  • Auskunftsverweigerungsrechte,
  • die Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern sowie
  • die Abgabe von Steuererklärungen.

Wenn eine Steuererklärung nicht bzw. nicht fristgerecht abgegeben wird, so stehen dem Finanzamt mehrere Möglichkeiten offen:

  • es kann ein Zwangsmittel nach vorheriger Androhung festsetzen,
  • es kann einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der festgesetzten Steuer festsetzen, höchstens aber 25.000 € (§ 152 AO),
  • es kann die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO).