Kursangebot | Bilanz nach Handelsrecht | Rechnungsabgrenzungsposten im HGB

Bilanz nach Handelsrecht

Rechnungsabgrenzungsposten im HGB

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Rechnungsabgrenzungsposten

Der § 250 HGB sieht zwei unterschiedliche Arten von Rechnungsabgrenzungsposten vor:

  • aktivische Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)

  • passivische Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP).

Rechnungsabgrenzungsposten entstehen dann, wenn Ausgaben und Aufwendungen zeitlich auseinander fallen, genauer gesagt,

  • wenn Ausgaben in dem einen Jahr und Aufwendungen im anderen Jahr,

  • bzw. wenn Einnahmen in einem Jahr und Erträge im anderen Jahr entstehen.

Wichtig ist, dass nicht alle Rechnungsabgrenzungsposten als solche in der Bilanz stehen. Vielmehr ist es so, dass manche Rechnungsabgrenzungsposten als sonstige Forderungen bzw. sonstige Verbindlichkeiten in der Bilanz Verwendung finden, andere Rechnungsabgrenzungsposten hingegen als solche gebucht werden. Konkret unterscheidet man:

  • transitorische Rechnungsabgrenzungsposten und

  • antizipative Rechnungsabgrenzungsposten.

Nur die transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten tauchen als solche in der Bilanz auf, die antizipativen werden nicht als Rechnungsabgrenzungsposten verbucht (obwohl sie RAP sind) sondern vielmehr als sonstige Forderungen bzw. sonstige Verbindlichkeiten.

Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten

Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten finden ihre Berechtigung in folgenden Vorgängen:

  • Aktivische RAP

    • Ausgabe vor dem Bilanzstichtag, aber Aufwand später

    • zusätzlich strenger Zeitraumbezug (ARAP) oder

       

  • Passivische RAP

    • Einnahme vor dem Bilanzstichtag, aber Ertrag später

    • zusätzlich strenger Zeitraumbezug (PRAP).

Aktivische Rechnungsabgrenzungposten

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie X-AG zahlt die Miete für den Januar schon im Dezember.

Es liegt eine Ausgabe jetzt vor (genauer gesagt sogar eine Auszahlung), aber ein Aufwand erst später, da der Verbrauch des Gutes erst im folgenden Geschäftsjahr liegt. Ökonomisch handelt es sich damit gewissermaßen um eine Forderung, denn es wird etwas zu früh bezahlt, worauf man dann noch ein Anrecht hat. Deswegen wird der Vorgang „Ausgabe jetzt, Aufwand später“ als aktivischer Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) gebucht.

Entscheidend ist zusätzlich zu dem Auseinanderfallen zwischen Erfolgsvorgängen (Aufwendungen und Erträgen) und Zugang bzw. Abgang des Gutes bzw. einer Dienstleistung (Ausgabe bzw. Einnahme), dass der Erfolgsvorgang dieses Jahres innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Bilanzstichtag anfallen muss. Hier sprechen § 250 I HGB (für die ARAP) und § 250 II HGB (für die PRAP) beide von einer „bestimmten Zeit“.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie X-AG schließt eine Kfz-Versicherung für einen Firmenwagen ab am 01.10 eines Jahres ab. Die Kfz-Versicherung läuft über ein Jahr. Als Prämie fällt für das gesamte Jahr ein Betrag von 400 € an. Inwieweit handelt es sich um einen Rechnungsabgrenzungsposten?

Die Prämie von 400 € erstreckt sich auf drei Monate im alten Jahr und neun Monate im neuen Jahr. Das heißt in Höhe von (3/12)·400 = 100 € auf das alte Jahr, d.h. in Höhe von 100 € handelt es sich um Ausgaben und Aufwendungen für das alte Jahr. Lediglich der Rest des Betrages, nämlich (9/12)·400 = 300 € ist zwar eine Ausgabe des alten Jahres, hingegen eine Aufwendung im neuen Jahr, weil der Verbrauch des Gutes Versicherung erst im darauf folgenden Jahr liegt. Damit diese 300 € aber als ARAP nach § 250 I HGB angesetzt werden dürfen, muss zusätzlich geprüft werden ob der Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag anfällt. Das ist der Fall, denn der Zeitraum ist genau eingegrenzt vom 01.01. bis 30.09. des Folgejahres, d.h. zeitlich begrenzt und damit zeitlich bestimmt.

Die bisher behandelten Arten von Rechnungsabgrenzungsposten sind aktivierungspflichtig.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenBeachte den Unterschied zwischen "Auszahlung" und "Ausgabe". Das Gesetz spricht in der Definition von aktiven Rechnungsabgrezungsposten von Ausgaben, nicht von Auszahlungen (§ 250 I HGB). Eine Auszahlung ist der Abgang liquider Mittel, eine Ausgabe hingegen der Zugang von Gütern und Dienstleistungen.

Passivische Rechnungsabgrenzungposten

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie X-AG ist Vermieter in einer Büroräumlichkeit und erhält die Januarmiete des folgenden Geschäftsjahres bereits im Dezember des aktuellen Geschäftsjahres.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Einnahme (sogar um eine Einzahlung) des aktuellen Geschäftsjahres, hingegen um einen Ertrag erst später. Der Erfolgsvorgang liegt damit im folgenden Geschäftsjahr, der Zahlungsvorgang im aktuellen. Da man „zu früh das Geld erhält“ handelt es sich um so etwas wie eine Verbindlichkeit, weshalb der Vorgang „Einnahme jetzt und Ertrag später“ als passivischer Rechnungsabgrenzungsposten PRAP) gebucht wird. Dies findet seine Berechtigung in § 250 II HGB. Das Gesetz spricht hier von Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten

Neben den transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten, die als RAP in die Bilanz Eingang finden, existieren auch so genannte antizipative Rechnungsabgrenzungsposten. Diese können in zwei Fällen auftreten:

  • Aufwendungen vor dem Bilanzstichtag aber Ausgaben nachher, oder

  • Erträge vor dem Bilanzstichtag aber Einnahmen nachher.

Im ersten Fall handelt es sich um sonstige Verbindlichkeiten, da schon jetzt verbraucht wird was erst später bezahlt wird, im zweiten Fall um sonstige Forderungen, da die Einnahme erst später erfolgt als der erfolgswirksame Vorgang des Ertrags. Die Überlegungen des obigen Abschnitts fasst die folgende Merkregel zusammen:

Methode

Hier klicken zum AusklappenRechnungsabgrenzungsposten:

  1. Fallen Ausgaben/Einnahmen und Aufwendungen/Erträge zeitlich auseinander, d.h. liegt der eine Posten vor dem Abschlussstichtag, der andere hingegen nach dem Abschlussstichtag?

  2. Ist der strenge Zeitraumbezug gegeben?

    wenn ja: transitorische Rechnungsabgrenzungsposten prüfen,

    wenn nein: antizipatorische Rechnungsabgrenzungsposten prüfen.


  3. Welcher der folgenden Fälle liegt vor?

  • Ausgabe jetzt, Aufwand später (transitorischer RAP, speziell aktivischer ARAP),

  • Einnahme jetzt, Ertrag später (transitorischer RAP, speziell passivischer RAP),

  • Aufwand jetzt, Ausgabe später (antizipativer RAP, speziell sonstige Verbindlichkeit),

  • Ertrag jetzt, Einnahme später (antizipativer RAP, speziell sonstige Forderung).