Die Beteiligungsfinanzierung, ein fundamentaler Baustein der Unternehmensfinanzierung, offenbart charakteristische Unterschiede wenn sie in den Kontext von nicht emissionsfähigen gegenüber emissionsfähigen Unternehmen gesetzt wird. Nicht emissionsfähige Unternehmen, oft gekennzeichnet durch private Eigentümerstrukturen und eine geringere Marktkapitalisierung, greifen auf Beteiligungsfinanzierung zurück. Auf diese Weise kann Kapital ohne die Auflage von Rückzahlungsfristen beschafft werden, wobei ihre Optionen meist auf private Investoren, Venture-Capital-Gesellschaften oder strategische Partner beschränkt sind. Im Gegensatz dazu steht die Beteiligungsfinanzierung bei emissionsfähigen Unternehmen, die durch die Ausgabe von Aktien am öffentlichen Kapitalmarkt nicht nur einen breiteren Investorpool erschließen, sondern auch die Möglichkeit haben, ihre Eigenkapitalbasis durch Börsengänge oder Kapitalerhöhungen zu diversifizieren.
Diese Divergenzen in der Beteiligungsfinanzierung resultieren nicht nur aus der unterschiedlichen Zugänglichkeit der Kapitalmärkte, sondern auch aus den abweichenden regulatorischen Anforderungen, der Marktliquidität und der Unternehmenspublizität. Während emissionsfähige Unternehmen strenge Offenlegungs- und Berichtspflichten obliegen, dafür jedoch von der Bewertung durch den Markt profitieren, stehen nicht emissionsfähige Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Bewertungen ohne den Leitfaden des öffentlichen Marktes vorzunehmen und Investoren von ihrer Strategie und insbesondere dem Wert ihrer Anteile zu überzeugen.
Der folgende Artikel zielt darauf ab, einen detaillierten Überblick über die Facetten der Beteiligungsfinanzierung in beiden Unternehmensarten zu geben, die inhärenten Herausforderungen jeder Finanzierungsform zu diskutieren und die strategischen Überlegungen zu beleuchten, die Unternehmen anstellen müssen, um ihre Kapitalstruktur optimal zu gestalten.
Eigenkapitalstrategien bei nicht börsennotierten Unternehmen
Nicht börsennotierte Unternehmen stehen vor einzigartigen Herausforderungen bei der Kapitalbeschaffung, da sie sich auf weniger strukturierte und lokalisierte Märkte stützen können. Die Flexibilität ihrer Kapitalstruktur wird oft durch die Verfügbarkeit von Investoren begrenzt, die jederzeit die Möglichkeit haben wollen, ihre Anlagen wieder liquidieren zu können – eine Option, die bei nicht börsennotierten Firmen selten gegeben ist. Diese Unternehmen verlangen zudem häufig höhere Kapitaleinsätze. Zudem sind ihre Eigentümer in der Regel enger mit dem betreffenden Unternehmen verbunden, was zu Bedenken hinsichtlich der Kontrollverteilung bei der Aufnahme neuer Gesellschafter führen kann.
Einzelunternehmer haben nur beschränkte Möglichkeiten zur Erweiterung ihrer Eigenkapitalbasis, da diese in der Regel durch ihr Privatvermögen begrenzt ist. Sie können jedoch durch die Aufnahme stiller Gesellschafter zusätzliches Kapital akquirieren.
Personengesellschaften wie GbR und OHG ermöglichen es Altgesellschaftern, zusätzliches Kapital einzubringen, doch die Aufnahme neuer Gesellschafter kann das Machtgefüge verändern und zu Konflikten führen. Die OHG setzt ein harmonisches Verhältnis für die gemeinschaftliche Geschäftsführung voraus, während die KG durch das Aufnehmen von Kommanditisten, deren Haftung limitiert ist, eine flexiblere Option bietet.
Bei der GmbH ist der Investorenschutz erhöht. Trotz der Ähnlichkeiten mit der KG in Bezug auf die Kapitalbeschaffung müssen Gesellschafter zum Ausstieg Käufer für ihre Anteile finden, da hierfür kein organisierter Markt existiert. Dies spiegelt die generelle Komplexität und die Notwendigkeit individueller Lösungen im Bereich der Beteiligungsfinanzierung für nicht börsennotierte Unternehmen wider.
Eigenkapitalstrategien bei börsennotierten Unternehmen
Börsennotierte Unternehmen wie Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), navigieren in einem anderen Rahmen der Eigenkapitalbeschaffung als nicht börsennotierte Gesellschaften. Während Komplementäre einer KGaA dieselben Pflichten wie in einer klassischen KG tragen, haben Kommanditaktionäre den Vorteil der leichteren Liquidierbarkeit ihrer Anteile, insofern diese an der Börse handelbar sind. Dies kommt jedoch mit dem Nachteil des eingeschränkten Einflusses auf die Unternehmensführung im Vergleich zu Aktionären einer AG.
AGs sind besonders geeignet, große Eigenkapitalmengen zu generieren. Dabei ist das Grundkapital in Aktien zerlegt, die in ihrer Summe als gezeichnetes Kapital bezeichnet werden. Mit einem Mindestbetrag von 50.000 Euro bieten diese Anteilsscheine dem Inhaber eine Mitgliedschaft in der Gesellschaft. Die Aktienarten, die sich durch Übertragbarkeit, Rechteumfang und Kapitalaufteilung unterscheiden, umfassen Inhaber-, Namens- und vinkulierte Namensaktien, sowie Stamm-, Vorzugs-, Nennwert-, Stück- und Quotenaktien.
Der Besitz von Aktien schließt verschiedene Rechte ein, wie Teilnahme und Stimmrecht in Hauptversammlungen, Gewinnbeteiligungen und das Recht auf Informationen. Vorzugsaktien bieten spezielle Privilegien, können aber auch Nachteile wie den Verlust des Stimmrechts mit sich bringen. Verschiedene Vorzugsarten bieten unterschiedliche Vorteile, wie Überdividenden oder prioritäre Ausschüttungen.
Die Kapitalerhöhung stellt einen wesentlichen Schritt der Beteiligungsfinanzierung für eine AG dar, wobei verschiedene Methoden wie die ordentliche, bedingte, genehmigte Kapitalerhöhung oder die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zum Einsatz kommen können. Jede dieser Methoden verfolgt unterschiedliche Ziele und hat spezifische Regeln, wie die Verteilung neuer Aktien oder die Umwandlung von Rücklagen in gezeichnetes Kapital.
Insbesondere die ordentliche Kapitalerhöhung ist ein Prozess, bei dem neue Aktien gegen Einlagen zu einem Emissions- oder Ausgabekurs ausgegeben werden, welcher üblicherweise unter dem aktuellen Börsenkurs liegt. Dies incentiviert den Kauf neuer Aktien, wobei die Altaktionäre durch Bezugsrechte geschützt werden, die einen Vermögensverlust verhindern sollen. Diese Rechte haben einen eigenen Wert und werden bis zur Realisierung der Kapitalerhöhung an der Börse gehandelt.
Die bedingte Kapitalerhöhung ermöglicht es der AG, auf zukünftige Kapitalbedürfnisse flexibel zu reagieren, etwa bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen oder zur Vorbereitung auf Unternehmenszusammenschlüsse, während die genehmigte Kapitalerhöhung dem Vorstand mehr Freiheit bei der Kapitalbeschaffung gewährt. Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln hingegen ermöglichen eine Umstrukturierung der Eigenkapitalanteile, ohne dass neue Mittel von außen zugeführt werden müssen, was oft als ein Instrument zur Absenkung des Aktienkurses oder zur stillen Erhöhung des Haftungskapitals genutzt wird.
Fazit
Die Beteiligungsfinanzierung stellt eine zentrale Säule der Unternehmensfinanzierung dar, insbesondere für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die über den Kapitalmarkt agieren. Sie ermöglicht es diesen Unternehmen, Eigenkapital durch die Ausgabe von Anteilen zu generieren, was nicht nur zur finanziellen Stärkung der Unternehmen beiträgt, sondern auch für die Diversifizierung des Gesellschafterkreises und die Nutzung des Marktes zur Preisfindung und Kapitalallokation genutzt wird.
Die Komplexität der Beteiligungsfinanzierung zeigt sich in der Vielfalt der Aktienarten und der mit ihnen verbundenen Rechte und Pflichten. Inhaberaktien, Namensaktien und vinkulierte Namensaktien bieten unterschiedliche Grade der Übertragbarkeit, während Stamm- und Vorzugsaktien den Aktionären unterschiedliche Rechte gewähren. Die Flexibilität, die durch verschiedene Aktientypen und Kapitalerhöhungsmechanismen ermöglicht wird, erlaubt es Unternehmen, ihre Eigenkapitalstruktur präzise auf ihre spezifischen Bedürfnisse und die Erwartungen ihrer Investoren abzustimmen.
Kapitalerhöhungen, sei es durch ordentliche, bedingte, genehmigte Kapitalerhöhungen oder Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln, sind entscheidende Werkzeuge für Unternehmen, um ihre Wachstumsstrategien zu finanzieren, strategische Akquisitionen zu tätigen oder ihre Kapitalbasis zu stärken. Jede dieser Methoden hat ihre eigenen Besonderheiten und rechtlichen Rahmenbedingungen, die sorgfältig berücksichtigt werden müssen.
Das Bezugsrecht spielt dabei eine wichtige Rolle, da es den Altaktionären ein Vorkaufsrecht auf neue Aktien einräumt, um ihre Vermögensverluste zu vermeiden und ihren Anteil am Unternehmen konstant zu halten. Dieses Recht bildet einen wesentlichen Aspekt des Aktionärsschutzes und trägt zur Aufrechterhaltung des Vertrauens in den Kapitalmarkt bei.
Im Gesamtbild ist die Beteiligungsfinanzierung ein vielschichtiges Feld, das nicht nur finanzielle, sondern auch strategische und rechtliche Überlegungen erfordert. Für den Erfolg von Unternehmen ist es daher entscheidend, die passende Beteiligungsfinanzierungsstrat