Die Bilanzbuchhalterprüfung stellt eine anspruchsvolle berufliche Qualifikation dar, die Fachkenntnisse im Rechnungswesen, der Finanzbuchhaltung und in steuerlichen Angelegenheiten attestiert. Diese Qualifikation ist für Fachkräfte, die in der Buchhaltung und im Finanzwesen von Unternehmen tätig sind oder tätig sein möchten, von zentraler Bedeutung. Die Prüfung wird durch eine zentralisierte Prüfungsordnung geregelt, die die Standards für die Inhalte, das Verfahren und die Bewertung der Prüfung festlegt.
Die Prüfungsordnung für Bilanzbuchhalter, die am 18. Dezember 2020 neu gefasst wurde, markiert einen wichtigen Meilenstein in der Standardisierung und Modernisierung der Prüfungsverfahren für diesen Beruf. Seit dem 1. Januar 2021 werden alle Kandidaten, die sich erstmalig für die Prüfung anmelden, nach dieser aktualisierten Rechtsvorschrift geprüft. Diese Neufassung trägt den sich stetig wandelnden Anforderungen in der Finanzwelt Rechnung und stellt sicher, dass die Qualifikation der Bilanzbuchhalter den aktuellen beruflichen Standards entspricht.
Die Überarbeitung der Prüfungsordnung sorgt für eine zeitgemäße Ausrichtung der Prüfungsinhalte und Methodik. Dadurch wird gewährleistet, dass angehende Bilanzbuchhalter nicht nur fundierte Kenntnisse in traditionellen Bereichen wie Finanzbuchhaltung und Steuerrecht vorweisen, sondern auch in der Lage sind, mit den neuesten Entwicklungen in der digitalen Buchführung und im Finanzmanagement Schritt zu halten. Die Prüfungsteilnehmer müssen sich somit auf eine umfassende und anspruchsvolle Bewertung ihrer Fähigkeiten einstellen, die sowohl theoretische als auch praktische Aspekte des Berufsbildes abdeckt.
Die Herausforderungen der Bilanzbuchhalterprüfung sind vielfältig und erfordern von den Prüflingen ein tiefes Verständnis der materiellen und formellen Buchhaltungsprinzipien, sowie die Fähigkeit, dieses Wissen in praktischen und theoretischen Prüfungsteilen anzuwenden. Dieser Artikel soll eine Einführung in die Struktur und die Anforderungen der Bilanzbuchhalterprüfung geben und aufzeigen, wie die Prüfungsordnung die Qualität und die Integrität dieses Berufsqualifikationsweges sichert.
Strukturierte Wege zur Expertise: Die Prüfungsordnung für Bilanzbuchhalter im Detail
Die Prüfungsordnung für Bilanzbuchhalter definiert präzise die Rahmenbedingungen und Anforderungen, die zur Erlangung des Fortbildungsabschlusses notwendig sind. Diese Ordnung dient als Wegweiser für die umfassende Bewertung der Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Profession eines Bilanzbuchhalters erforderlich sind.
Beginnen wir mit § 1, der den Gegenstand der Prüfung erfasst. Hier wird festgelegt, was genau die Prüfung beinhaltet und welchen Bereich der beruflichen Bildung sie abdecken soll. § 2 erläutert das Ziel der Prüfung, nämlich den Erwerb eines anerkannten Fortbildungsabschlusses sowie die damit verbundene Berufsbezeichnung.
Der § 3 legt die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung fest. Das sind die formalen Bedingungen, die erfüllt sein müssen, bevor ein Kandidat zur Prüfung zugelassen wird. § 4 beschreibt die Gliederung und die Handlungsbereiche der Prüfung, also die Struktur und die thematischen Felder, die die Prüfung abdecken wird.
Die schriftliche Prüfung, behandelt in § 5, und die mündliche Prüfung, thematisiert in § 6, bilden die Kernbestandteile, in denen die fachlichen Kenntnisse und die praktische Anwendung dieser Kenntnisse geprüft werden. In § 7 werden die Handlungsbereiche näher definiert, die die wesentlichen Themenfelder des Bilanzbuchhalterberufs darstellen.
§ 8 klärt über die mögliche Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen auf, während § 9 das Bewertungssystem der Prüfungsleistungen skizziert. In § 10 wird erörtert, wie das Bestehen der Prüfung und die Ermittlung der Gesamtnote erfolgen.
Das Ergebnis der Prüfung und die Anerkennung der Leistung werden durch die Ausstellung eines Zeugnisses dokumentiert, wie in § 11 festgelegt. Sollte eine Wiederholung der Prüfung notwendig sein, gibt § 12 Aufschluss über die entsprechenden Verfahren.
§ 13 und § 14 erweitern das Spektrum durch die Thematisierung der Ausbildereignung und durch die Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhaltung International“, die für global agierende Fachkräfte von Bedeutung ist. Abschließend regeln die §§ 15 und 16 das Inkrafttreten und das Außerkrafttreten dieser Ordnung und die Anlagen bieten ergänzende Details zu Bewertungsmaßstäben und Zeugnisinhalten.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
Zugang zur Bilanzbuchhalterprüfung erhalten Bewerber, die spezifische Bildungskriterien gemäß § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllen. Die Zulassungskriterien sind wie folgt gegliedert:
Erstens muss eine bestandene Abschlussprüfung in einem staatlich anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Lehrberuf vorliegen, wobei die Lehre eine Mindestdauer von drei Jahren aufweisen muss.
Zweitens sind nur Bewerber zugelassen, die einen der folgenden Bildungsabschlüsse vorweisen können:
- Einen qualifizierten Fortbildungsabschluss als Fachwirt, Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau, basierend auf dem Berufsbildungsgesetz
- Einen Abschluss als staatlich geprüfter Betriebswirt oder Betriebswirtin
- Einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss von einer staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie, inklusive eines nachfolgenden Jahres beruflicher Praxis im betriebswirtschaftlichen Bereich
Drittens qualifiziert sich, wer mindestens fünf Jahre relevante Berufserfahrung vorlegt, wobei diese Erfahrung inhaltlich eng mit den Aufgabenbereichen verbunden sein muss. In § 2 Absatz 3 ist hauptsächlich der Bereich des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens gefordert.
Darüber hinaus gibt es eine alternative Zulassungsmöglichkeit für diejenigen, die zwar nicht die obigen formalen Anforderungen erfüllen, aber dennoch nachweislich über vergleichbare Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Diese Kandidaten können durch Vorlage entsprechender Belege oder auf anderem überzeugenden Wege die Gleichwertigkeit ihrer Qualifikationen darlegen und somit für die Prüfung zugelassen werden.
Gliederung und Handlungsbereiche der Prüfung
Die Bilanzbuchhalterprüfung setzt sich aus zwei Segmenten zusammen: Während im ersten schriftlichen Teil direktes Fachwissen abgefragt wird, erfordert der zweite Teil in Form einer mündlichen Prüfung eine gute Ausdrucksfähigkeit und Argumentationsweise.
Im Rahmen der Prüfung werden die Kandidaten in diversen praxisrelevanten Kompetenzfeldern getestet:
- Aufzeichnung und buchhalterische Verarbeitung von Geschäftstransaktionen gemäß den geltenden Rechnungslegungsstandards
- Methodische Aufarbeitung und analytische Beurteilung von Jahresabschlüssen
- Korrekte steuerliche Behandlung und Darstellung betriebswirtschaftlicher Sachverhalte
- Aktive Rolle im Finanzmanagement des Unternehmens, einschließlich der Planung, Steuerung und Überwachung finanzieller Prozesse
- Gezielte Anwendung von Kosten- und Leistungsrechnungstechniken zur Unterstützung unternehmerischer Entscheidungen
- Gewährleistung eines zuverlässigen internen Kontrollsystems zur Sicherung der Unternehmensprozesse
- Förderung effektiver Kommunikation, die Übernahme von Führungsaufgaben sowie die Pflege der Zusammenarbeit sowohl mit Teammitgliedern als auch mit Geschäftspartnern
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Komponente der Bilanzbuchhalterprüfung orientiert sich an praxisnahen Fallbeispielen aus dem Unternehmenskontext.
Im Detail umfasst diese Prüfung drei separate Aufgaben, welche unter beaufsichtigten Bedingungen zu lösen sind. Für jede dieser Aufgaben ist ein Zeitfenster von jeweils vier Stunden (240 Minuten) vorgegeben.
Diese Aufgaben sind so konzipiert, dass sie auf einer realitätsnahen Schilderung unternehmerischer Gegebenheiten basieren und die Prüflinge auffordern, individuelle Lösungsansätze ohne vorgegebene Antworten zu entwickeln. Jede Aufgabe konzentriert sich auf einen anderen im Prüfungsleitfaden definierten Handlungsbereich. So wird gewährleistet, dass die Prüflinge ihr Wissen und ihre Fähigkeiten in mindestens einem der Kernthemen unter Beweis stellen, während die anderen Bereiche mindestens einmal im Verlauf der drei Aufgaben situativ berücksichtigt werden.
Mündliche Prüfung
Eintritt in den mündlichen Teil der Prüfung ist für Kandidaten vorgesehen, die bereits den schriftlichen Teil erfolgreich absolviert haben.
Diese mündliche Komponente muss spätestens zwei Jahre nach der Bekanntmachung des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung absolviert werden; wird diese Frist nicht eingehalten, muss der schriftliche Teil erneut bestanden werden.
Während der mündlichen Prüfung hat der Prüfling die Gelegenheit, seine Fähigkeit zur klaren und fachgerechten Kommunikation zu demonstrieren. Diese Prüfung gliedert sich in zwei Teile: eine Präsentation sowie ein darauf folgendes Fachgespräch.
In der Präsentation wird vom Prüfling erwartet, dass er ein komplexes, betriebswirtschaftliches Problem erkennt, präsentiert, kritisch bewertet und Lösungsansätze aufzeigt. Das Thema, das sich auf den Bereich der Jahresabschlussaufbereitung und -analyse bezieht, wird vom Prüfling selbst gewählt und muss vor dem dritten Termin der schriftlichen Prüfungsleistung beim Prüfungsausschuss eingereicht werden. Diese Präsentation ist auf eine Dauer von maximal 15 Minuten beschränkt.
Anschließend soll im Fachgespräch, das auf der Präsentation aufbaut, die Kompetenz des Prüflings zur Analyse und Bewertung von betrieblichen Problemen unter Berücksichtigung relevanter Einflussfaktoren geprüft werden. Hierbei sollen auch andere Handlungsbereiche als der des Jahresabschlusses einfließen. Dieser Teil der Prüfung ist auf 30 Minuten begrenzt.
Handlungsbereiche
In der Bilanzbuchhalterprüfung wird das Fachwissen der Teilnehmer in diversen Kernbereichen des Rechnungswesens und der Unternehmensführung geprüft:
Buchführung und Abschlusserstellung: Kandidaten müssen demonstrieren, dass sie Geschäftsvorfälle nach handels- und steuerrechtlichen Normen verbuchen, eine organisierte Buchführung führen und Abschlüsse gemäß nationalen und internationalen Standards erstellen können. Dies umfasst das Verständnis für Bilanzierungs- und Bewertungsdifferenzen sowie das Erstellen von Jahresabschlüssen und Konzernbilanzen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Gesellschaftsformen.
Analyse von Jahresabschlüssen: Es ist zu zeigen, dass die Prüflinge in der Lage sind, Jahresabschlüsse zu analysieren und zu interpretieren. Darauf aufbauend sind Bewertungen sowie Verbesserungsvorschläge vorzunehmen.
Steuerliche Sachverhalte: Die Prüflinge sollen fähig sein, handelsrechtliche Ergebnisse in steuerliche Ergebnisse umzuwandeln, Steuererklärungen vorzubereiten und steuerliche Bewertungen vorzunehmen, einschließlich der Berechnung der Gewerbe- und Körperschaftsteuer.
Finanzmanagement: Die Bewerber müssen Kenntnisse in der Anwendung von Finanzierungs- und Investitionsrechnungen, der Erstellung von Finanzplänen und der Bewertung von Finanzierungsalternativen nachweisen.
Kosten- und Leistungsrechnung: Im Bereich der Kosten- und Leistungsrechnung ist das Verständnis für die Erfassung und Verrechnung von Kosten und Leistungen sowie für kurzfristige Erfolgsrechnungen gefragt.
Internes Kontrollsystem: Die Fähigkeit, interne Risiken zu identifizieren und Kontrollsysteme zu implementieren und zu beurteilen, wird ebenso geprüft.
Kommunikation und Führung: Abschließend müssen die Prüflinge ihre Fähigkeiten in der Kommunikation und Zusammenarbeit sowie im Konfliktmanagement und in der Mitarbeiterführung unter Beweis stellen. Hierzu zählt auch das Planen und Durchführen von Berufsausbildung sowie die Gestaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutz einschließt.
Rahmenbedingungen für die Bewertung und Wiederholung der Bilanzbuchhalterprüfung
Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt punktebasiert gemäß eines festgelegten Bewertungsschemas, welches in Anlage 1 definiert ist.
Für die schriftliche Prüfung gilt: Jede der drei zu bearbeitenden Aufgaben wird separat bewertet. Nur wenn für jede Aufgabe mindestens 50 Punkte vergeben werden, ergibt die Durchschnittsbildung dieser Einzelbewertungen die Gesamtbewertung für den schriftlichen Teil.
Die mündliche Prüfung setzt sich aus einer Präsentation und einem Fachgespräch zusammen, die ebenfalls beide einzeln bewertet werden. Die Endnote für den mündlichen Teil ergibt sich aus einem gewichteten Durchschnitt dieser beiden Bewertungen, wobei die Präsentation zu einem Drittel und das Fachgespräch zu zwei Dritteln in die Bewertung einfließen.
Anlage 1 Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung setzt voraus, dass der Prüfling in allen drei Teilen der schriftlichen sowie in der mündlichen Prüfung ohne Abrundung mindestens 50 Punkte erzielt. Bestandene Prüfungsleistungen werden auf die nächste ganze Zahl kaufmännisch gerundet. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der gerundeten Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung, welches wiederum kaufmännisch gerundet wird. Entsprechend der Punktzahl wird die Gesamtnote als Dezimalzahl und verbal festgelegt.
Erfolgreiche Kandidaten erhalten zwei Zeugnisse, die gemäß einem vorgegebenen Schema die Dezimalnoten und die verbalisierte Gesamtbewertung enthalten. Eventuelle Befreiungen von Prüfungsteilen sind mit Details und Vergleichsangaben zu dokumentieren. Zusätzlich können die Zeugnisse inoffizielle Anmerkungen enthalten, etwa zum erzielten Abschluss oder zu speziellen während der Fortbildung erlangten Fähigkeiten.
Eine nicht bestandene schriftliche oder mündliche Prüfung kann bis zu zweimal wiederholt werden. Für die Wiederholung muss ein Antrag bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Ist die mündliche Prüfung nicht bestanden und wird die Wiederholung innerhalb von zwei Jahren beantragt, entfällt die Notwendigkeit, die schriftliche Prüfung erneut abzulegen, sofern diese mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde. Zudem kann auf Antrag auch ein bereits bestandener Prüfungsteil erneut abgelegt werden, wobei in diesem Fall nur das Resultat der letzten Prüfung gilt.
Anpassungsfortbildungsabschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter International oder Geprüfte Bilanzbuchhalterin International“
Die Qualifikation als „Geprüfter Bilanzbuchhalter International“ oder „Geprüfte Bilanzbuchhalterin International“ erfordert das erfolgreiche Abschließen einer speziellen Prüfung, die bei einer autorisierten Stelle beantragt werden kann. Zugelassen werden Personen, die bereits als Bilanzbuchhalter zertifiziert sind, einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss besitzen oder einen Hochschulabschluss in Wirtschaftswissenschaften haben.
Die Prüfung umfasst zwei schriftliche Aufgaben, die auf einer Fallstudie basieren und innerhalb von jeweils vier Stunden gelöst werden müssen. Diese Aufgaben erfordern von den Kandidaten, eigenständige Lösungen zu entwickeln, die internationale Bilanzierungs- und Bewertungsnormen, die Erstellung von Abschlüssen nach internationalen Standards sowie die Bearbeitung von steuerlichen Sachverhalten im internationalen Kontext beinhalten.
Geprüft werden können dabei Fähigkeiten wie das Erstellen von Bilanzen, die Anwendung verschiedener Methoden zur Ergebnisermittlung, die Erstellung von Kapitalflussrechnungen und Lageberichten, sowie die Analyse von Konzernabschlüssen und internationalen Finanzberichten.
Die Prüfungsleistung wird nach einem vorgegebenen Punktesystem bewertet. Ein Bestehen ist gegeben, wenn mindestens 50 Punkte pro Prüfungsteil erreicht werden. Bei Nichtbestehen ist eine zweimalige Wiederholung möglich, die bei der zuständigen Stelle zu beantragen ist.
Das erfolgreiche Bestehen mündet in den offiziell anerkannten Abschluss, für den von der zuständigen Stelle entsprechende Zeugnisse ausgestellt werden.
Fazit
Die Prüfungsordnung für die Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter stellt ein komplexes und detailliertes Regelwerk dar, das nicht nur die fachliche Expertise und das Verständnis für nationale und internationale Rechnungslegungsstandards abfragt, sondern auch die analytische Kompetenz und die Fähigkeit zur Anwendung dieser Kenntnisse in realen betrieblichen Szenarien. Sie ist darauf ausgelegt, eine umfassende berufliche Qualifikation zu gewährleisten, die auf dem Arbeitsmarkt hoch geschätzt wird. Durch die Einbeziehung von Punktesystemen und Wiederholungsoptionen bietet sie Prüflingen zudem eine gerechte Bewertungsgrundlage und die Möglichkeit, sich bei Bedarf zu verbessern. Somit dient sie als solide Basis für eine professionelle Karriere im Rechnungswesen und Finanzmanagement.