Die Inventur ist ein essentieller Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens und ein unverzichtbarer Prozess für Unternehmen aller Größen und Branchen. Sie dient der mengen- und wertmäßigen Erfassung aller Vermögensgegenstände gegenüber den Schulden. Die Art und Weise, wie eine Inventur durchgeführt wird, kann die Effizienz, Genauigkeit und Verlässlichkeit der daraus resultierenden Daten maßgeblich beeinflussen. Dieser Artikel befasst sich mit den verschiedenen Inventurarten – von der Stichtagsinventur über die permanente bis hin zur verlegten Inventur – und deren spezifischen Anwendungsgebieten und rechtlichen Rahmenbedingungen. Er bietet einen Leitfaden, wie Unternehmen die passende Methode für ihre individuellen Bedürfnisse auswählen können.
Effiziente Bestandsaufnahme: Ein Vergleich der Inventurmethoden
Die Inventur ist ein systematischer Prozess zur Erfassung und Bewertung aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens. Für physische Bestände wie Lagerartikel wird eine körperliche Inventur durchgeführt, die auf Zählen, Wiegen und Messen basiert. Falls dies nicht praktikabel ist, sind Schätzungen mit anschließender Bewertung ebenfalls zulässig. Die Buchinventur hingegen erfasst immaterielle Werte und finanzielle Positionen, gestützt auf Belege und Aufzeichnungen der Finanzbuchhaltung. Zusätzlich umfasst die Anlageninventur die systematische Auflistung von Anlagegütern in einem Verzeichnis, wobei jeder Posten anhand spezifischer Merkmale wie Anschaffungskosten, Abschreibungen und Nutzungsdauer erfasst wird.
Welche Inventurarten gibt es?
Stichtagsinventur
Die Durchführung einer Stichtagsinventur verlangt, dass an einem festgelegten Datum, dem Bilanzstichtag (üblicherweise der 31. Dezember) eine physische Bestandsaufnahme aller Unternehmensgüter stattfindet. Diese umfasst das Zählen, Wiegen oder Messen der Bestände. Zur Erfassung ist die jeweils beste Methode zu verwenden. So können Flaschen mit fest definiertem Inhalt also gezählt werden anstatt deren gesamten Inhalt zu berechnen. Unter Umständen können auch Schätzungen zum Einsatz kommen, um die mengen- und wertmäßige Erfassung abzuschließen.
Zeitnahe Stichtagsinventur
Bei der modifizierten Form der Stichtagsinventur, bekannt als zeitnahe Stichtagsinventur, räumt das Finanzamt Unternehmen einen Zeitkorridor von 10 Tagen rund um den eigentlichen Inventurtermin ein, um eine erhöhte Flexibilität bei der Bestandsaufnahme zu ermöglichen. Während dieses Zeitfensters sind alle Zu- und Abgänge im Inventar präzise zu erfassen und mittels Belegen lückenlos zu dokumentieren, wodurch eine exakte Bewertung des Inventars gewährleistet wird.
Permanente Inventur
Für Unternehmen, die ein elektronisches System zur Warenwirtschaft oder Lagerverwaltung nutzen, bietet sich die Methode der permanenten Inventur an. Diese Methode verlangt eine lückenlose Aufzeichnung aller Zu- und Abgänge über das gesamte Geschäftsjahr hinweg. Darüber hinaus ist eine jährliche physische Überprüfung der Bestände erforderlich, um etwaige Diskrepanzen zwischen den Buchwerten und dem tatsächlichen Lagerbestand zu identifizieren. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, den Inventurprozess über mehrere Monate zu verteilen und minimiert so die Störung des täglichen Geschäftsbetriebs.
Stichprobeninventur
Für Großunternehmen mit umfassenden Lagerbeständen besteht die Option, bei den Finanzbehörden eine Stichprobeninventur zu beantragen. Diese Methode ist besonders effektiv, wenn eine kleine Anzahl wertintensiver Artikel, sogenannte A-Güter, den Hauptteil des Bilanzwertes darstellen und eine vollständige physische Zählung der gesamten Bestände unverhältnismäßig wäre. Hierbei werden die A-Güter vollständig erfasst, während die restlichen Artikel mittels Stichprobenverfahren aufgenommen werden.
Verlegte Inventur
Wenn Unternehmen aufgrund von saisonalen Schwankungen die regulären Inventurmethoden nicht anwenden können, ist es ihnen gestattet, in Abstimmung mit den Finanzbehörden ein alternatives Inventurdatum festzulegen. Dies kann bis zu drei Monate vor oder bis zu zwei Monate nach dem eigentlichen Bilanzstichtag sein. Wichtig ist dabei, dass die Wert- und Mengenangaben des Inventars korrekt auf den Bilanzstichtag fortgeschrieben oder entsprechend zurückgerechnet werden, um die Genauigkeit der Bestandsaufnahme zu gewährleisten.
Fazit
Die Stichtagsinventur erfolgt an einem festgelegten Datum, üblicherweise dem Bilanzstichtag, wobei alle Bestände physisch aufgenommen werden. Bei Bedarf kann die Inventur zeitnah, innerhalb eines vom Finanzamt genehmigten Zeitraums, mit genauer Dokumentation aller Veränderungen durchgeführt werden. Die permanente Inventur erlaubt eine laufende Erfassung aller Zu- und Abgänge über ein Warenwirtschaftssystem, wobei eine jährliche physische Überprüfung erforderlich ist. Die Stichprobeninventur bietet für große Bestände eine effiziente Alternative durch die Erfassung ausgewählter Artikel und eine Hochrechnung für den Rest. Bei der verlegten Inventur wird die Bestandsaufnahme aus operativen Gründen zeitlich verschoben, unter strenger Beachtung der wert- und mengenmäßigen Korrektheit bezogen auf den Bilanzstichtag.