Der § 266 HGB verlangt eine klare Gliederung des Eigenkapitals in der Bilanz. Hierunter fallen gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn- und Verlustvortrag sowie der Jahresüberschuss oder -Fehlbetrag. Diese Posten spiegeln die finanzielle Basis und die Risikobereitschaft der Anteilseigner wider. Sie sind entscheidend für die Bewertung der finanziellen Gesundheit und der Selbstfinanzierungsfähigkeit eines Unternehmens.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
15 Aufgabenstellungen auf IHK-Niveau mit Korrekturservice