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Einkommensteuer für Bibus - Ermittlung Gesamtbetrag der Einkünfte

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Einkommensteuer für Bibus

Ermittlung Gesamtbetrag der Einkünfte

Bitte erinnern Sie sich an die unterschiedlichen Begrifflichkeiten im Einkommensteuerschema:

die (sieben) Einkunftsarten, die Summe der Einkünfte, der Gesamtbetrag der Einkünfte, das Einkommen und das zu versteuernde Einkommen!

Methode

Hier klicken zum AusklappenLERNZIELE:

Nachdem die Summe der Einkünfte ermittelt wurde, müssen Sie nun den Gesamtbetrag der Einkünfte hiervon unterscheiden können. Insb. muss Ihnen der Altersentlastungsbetrag und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende klar sein.  

Nachdem die sieben Einkunftsarten ermittelt wurden und damit die Summe der Einkünfte, ist nun der Gesamtbetrag der Einkünfte dadurch zu ermitteln, dass von der Summe der Einkünfte der

  • Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG),
  • der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) und der
  • Freibetrag für Land- und Forstwirte (§ 13 III EStG)

abgezogen werden.

Damit Sie den Überblick behalten, hier nochmals die Tabelle, die den Aufbau der Berechnung der relevanten Positionen für die Einkommensteuer zeigt:

PositionenUnterpositionen
Einkünfte 
 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
 Einkünfte aus Gewerbebetrieb
 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
 Einkünfte aus Kapitalvermögen
 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
 sonstige Einkünfte
= Summe der Einkünfte 
abzgl. Altersentlastungsbetrag 
abzgl. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 
abzgl. Freibetrag für Land- und Forstwirte 
= Gesamtbetrag der Einkünfte 
abzgl. Sonderausgaben 
abzgl. außergewöhnliche Belastungen 
= Einkommen 
abzgl. Freibeträge nach § 32 VI EStG 
abzgl. sonstige vom Einkommen abzuziehende Beträge 

= zu versteuerndes Einkommen