Der ledige Arbeitnehmer König mit Wohnsitz in Trier ist in Bitburg beschäftigt. Im Jahr 01 beträgt sein Arbeitslohn 68.000 €.
Folgende im Einzelnen nachgewiesene Aufwendungen will König als Werbungskosten geltend machen:
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem eigenen Pkw an 210 Tagen. Die Gesamtfahrstrecke beträgt je Arbeitstag 86 km.
Auf einer Rückfahrt von der Arbeitsstätte in Bitburg nach Trier entstanden infolge eines Unfalls folgende Kosten:
- Reparaturkosten des Pkw 2.800 €
- Abschleppkosten 250 €
Gewerkschaftsbeiträge in Höhe von insgesamt 480 €
Aufwendungen für Fachliteratur in Höhe von 150 €
Anschaffung eines ausschließlich beruflich genutzten PC zum Gesamtpreis von 2.800 € am 5.12. des Jahres 01 Die Nutzungsdauer beträgt vier Jahre.
Ermitteln Sie die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit für 01.
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