Die "normale" (dieser Name ist vom Autor gewählt, er existiert so nicht in der Literatur!) beschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass man lediglich mit den im § 49 EStG genannten inländischen Einkünften besteuert wird. Man wird also insbesondere nicht mit anderen darüber hinausgehenden inländischen Einkünften und auch nicht mit ausländischen Einkünften besteuert. Diese entziehen sich also beide der deutschen Einkommensbesteuerung. Der Unterschied zwischen der beschränkten Steuerpflicht und der unbeschränkten Steuerpflicht liegt also nicht nur in den herangezogenen Einkünften, sondern es existiert vielmehr noch ein systematischer Unterschied:
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