Ein Genussschein ist ein Wertpapier, das Genussrechte verbrieft. Genussrechte sind Rechte verschiedener Art, insbesondere Rechte am Gewinn und am Liquidationserlös. Es handelt sich bei Genussrechten stets um Vermögensrechte. Stimmrechte bestehen keine.
Genussscheine sind eine Mischung aus Fremd- und Eigenkapital. Zunächst sind sie Gläubigerpapiere, die aber Teilrechte beinhalten, die üblicherweise nur Eigentümern zustehen wie bspw. (!)
Gewinnbeteiligung,
Beteiligung an Nutzungsrechten,
Einräumung von Bezugs- oder Umtauschrechten.
Merke
Genussscheine können unterschiedlich ausgestaltet sein. Sie unterscheiden sich beispielsweise in Bezug auf die folgenden Aspekte:
Bezugsgröße (z.B. Bilanzgewinn, Dividendensatz)
Ausschüttung (z.B. Mindestausschüttung, Zusatzausschüttung)
Rang der Gewinnansprüche (vor-, nach- oder gleichrangig)
Mit Genussscheinen sind aber auch die folgenden Risiken verbunden:
Ausschüttungsrisiko
Rückzahlungsrisiko
Haftungsrisiko.
Da die Ausschüttung entfallen könnte, wenn das emittierende Unternehmen einen Verlust realisiert, besteht ein Ausschüttungsrisiko.
Ebenfalls oder alternativ hierzu könnte im Verlustfall die Rückzahlung des durch die Emission der Genussscheine aufgenommen Geldes reduziert oder gestrichen werden (Rückzahlungsrisiko).
Ist das Genussrechtskapital nachrangig, könnte im Insolvenz- oder Liquidationsfall des Unternehmens ein Haftungsrisiko bestehen. Es werden nämlich alle Gläubiger vorrangig befriedigt, bevor der Inhaber des Genussscheins sein Eingesetztes zurückbekommt.
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