ZU DEN KURSEN!

Gewerbesteuer für Bibus - Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen

Kursangebot | Gewerbesteuer für Bibus | Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen

Gewerbesteuer für Bibus

Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen

bibukurse JETZT WEITER LERNEN!

Weitere Lernvideos sowie zahlreiche Materialien erwarten dich:
Komplettpaket für Bilanzbuchhalter


3008 Lerntexte mit den besten Erklärungen

1180 weitere Lernvideos von unseren erfahrenen Dozenten

4123 Übungen zum Trainieren der Inhalte

3781 informative und einprägsame Abbildungen

 

Beachten Sie bei den vielen Punkten des § 8 GewStG insb. die folgenden als besonders prüfungsrelevant:

  • Finanzierungsaufwendungen (§ 8 Nr. 1 GewStG),

  • steuerfreie Gewinnanteile (Dividenden) aus Streubesitz (§ 8 Nr. 5 GewStG),

  • Verlustanteile aus Mitunternehmerschaften (§ 8 Nr. 8 GewStG),

  • Spendenabzug (§ 8 Nr. 9 GewStG) sowie

  • ausländische Steuern (§ 8 Nr. 12 GewSt).

Methode

Hier klicken zum Ausklappen

Voraussetzung für eine Hinzurechnung nach § 8 GewStG ist immer, dass die Aufwendungen in der Ausgangsgröße (d.h. dem Gewinn nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes bzw. Körperschaftsteuergesetzes) gewinnmindernd enthalten sind (vgl. § 8 S. 1 GewStG - "Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb werden folgende Beträge wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind").
Soweit Aufwendungen, die handelsrechtlich im Jahresüberschuss gewinnmindernd berücksichtigt wurden, bereits durch Vorschriften im Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetz korrigiert wurden (bspw. die Zinsschranke nach § 4h EStG), können diese nicht mehr nach § 8 GewStG hinzugerechnet werden!