Zur Vermeidung von Mehrfacherfassungen sind z.B. die Verlustanteile aus Mitunternehmerschaft dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen. Grundsätzlich wird der Gewerbeverlust bereits auf Ebene des Betriebs der Mitunternehmerschaft berücksichtigt, so dass eine erneute Erfassung auf Ebene des Mitunternehmers zu einer doppelten Berücksichtigung des Verlustes führen würde. Um eine solche doppelte Verlustberücksichtigung zu vermeiden, wird der Verlust aus einer Mitunternehmerschaft beim Gesellschafter/Mitunternehmer (z.B. einer Kapitalgesellschaft) hinzugerechnet.
Gewinne aus Mitunternehmerschaften werden natürlich entsprechend gekürzt, da diese bereits auf Ebene der Mitunternehmerschaft der Gewerbesteuer unterlegen haben.
Im Folgen stellen wir die einzelnen
Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und
Kürzungen (§ 9 GewStG)
detailliert dar.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Zweck der Modifikation
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Zweck der Modifikation (Ermittlung des Gewerbeertrags) aus unserem Online-Kurs Gewerbesteuer für Bibus interessant.