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Gewerbesteuer für Bibus - Grundlagen der Gewerbesteuer

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Gewerbesteuer für Bibus

Grundlagen der Gewerbesteuer

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Sie sollten verstehen, was die Gewerbesteuer ist und welchem Prinzip sie unterliegt.

Zunächst wird mit der sog. sachlichen Steuerpflicht festgelegt, ob das Objekt gewerbesteuerpflichtig ist. Hierbei lassen sich unterschiedliche Formen von Gewerbebetrieben unterscheiden. Außerdem ist Vorsicht geboten bei Problemen der Organschaft und der Mehrheit von Betrieben. Der Beginn und das Ende der sachlichen Steuerpflicht sind in Abhängigkeit der Form des Gewerbebetriebes zu beachten. Schließlich ist im Rahmen der persönlichen Steuerpflicht festzulegen, wer die Gewerbesteuer schuldet. Interessante Grenzfälle lassen sich hier bei der Übertragung eines gesamten Gewerbebetriebs feststellen. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags wird der Gewinn aus Gewerbebetrieb um Hinzurechnungen erweitert und um Kürzungen begrenzt. Darüber hinaus lassen sich Verlustabzüge festmachen. Der damit errechnete gekürzte Gewerbeertrag ist mit einer Steuermesszahl zu multiplizieren, um den Steuermessbetrag zu erhalten. Dieser wird mit dem Hebesatz multipliziert, man erhält die Gewerbesteuer.

Die Gewerbesteuer besteuert den Gewerbebetrieb. Sie hat Objektsteuercharakter, weil z.B. die Hinzurechnung der Finanzierungsaufwendungen nicht komplett ist und also nicht lediglich das Objekt (d.h. nicht völlig unabhängig von der Finanzierung) mit Gewerbesteuer belegt wird. Die persönlichen Verhältnisse und insbesondere die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eigentümers des Gewerbebetriebs bleiben bei der Gewerbesteuer vollkommen unberücksichtigt. Die Gewerbesteuer ist deswegen nicht mit der betrieblichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen vereinbar.