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Gewerbesteuer für Bibus - Lösung: Berechnung Gewerbesteuer

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Gewerbesteuer für Bibus

Lösung: Berechnung Gewerbesteuer

Fraglich ist, ob vom körperschaftsteuerlichen Einkommen noch Hinzurechnungen oder Kürzungen vorzunehmen sind (§§ 8,9 GewStG). Dies muss geprüft werden. Man rechnet

Position

rechtliche Grundlage

Betrag

Entgelte für Schulden

§ 8 Nr. 1 a GewStG

17.000 € (= 8.000 + 9.000)

+ Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Anlagegüter (= 0,2·20.000)

§ 8 Nr. 1 d GewStG

4.000 €

+ Miet- und Pachtzinsen für unbewegliche Anlagegüter (= 0,5·30.000)

§ 8 Nr. 1 e GewStG

15.000 €

= Finanzierungsaufwendungen

 36.000 €

abzgl. Freibetrag

 

100.000 €

= zuzurechnender Betrag aus § 8 Nr. 1 GewStG

 

0 €

Es kommt zu keiner Hinzurechnung, der Gewerbeertrag beträgt dann 350.000 €.