Expertentipp
Das deutsche Außensteuergesetz ist eine weitere Quelle von Regelungen, welche die internationale Besteuerung regelt. Sie sollen nach dem Durcharbeiten dieses Kapitels beherrschen:
- Berichtigung von Einkünften,
- erweiterte beschränkte Steuerpflicht,
- Wegzugsbesteuerung.
Die Minderbesteuerung hat genauer gesagt die Vermeidung bzw. Herabsetzung derselben zum Ziel. Es geht also darum, zu verhindern, dass manche Menschen oder Unternehmen „zu wenig Steuern bezahlen“.
Beispiel
Wichtigste Maßnahme hiergegen ist die Korrektur von Verrechnungspreisen, d.h. die Berichtigung von Einkünften (§ 1 AStG). Verrechnungspreise sind solche Preise, die für Waren oder Dienstleistungen innerhalb eines Konzern berechnet werden (der englische Begriff dafür ist das "Transfer Pricing"). Verkauft ein deutsches Konzernunternehmen bspw. Waren zu einem zu niedrigen Preis (im Vergleich zum Marktpreis) an ein anderes Konzernunternehmen in Irland, wird die irische Gesellschaft bei einem späteren Verkauf mehr Gewinn machen. Das deutsche Unternehmen verdient weniger als wenn es die Ware selbst an den Kunden veräußert hätte. Das kleine Beispiel zeigt, wie durch die Gestaltung der Verrechnungspreise eine Gewinnverlagerung erreicht werden kann.
Beispiel
Hier greift die sog. erweiterte beschränkte Steuerpflicht i.S.d. §§ 2 ff. AStG.
Das Außensteuergesetz hat also folgende Regelungsbereiche:
Berichtigung von Einkünften,
erweiterte beschränkte Steuerpflicht,
Wegzugsbesteuerung.
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