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Internationales Steuerrecht für Bibus - Minderbesteuerung/ Außensteuergesetz

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Internationales Steuerrecht für Bibus

Minderbesteuerung/ Außensteuergesetz

Expertentipp

Hier klicken zum AusklappenLERNZIELE:

Das deutsche Außensteuergesetz ist eine weitere Quelle von Regelungen, welche die internationale Besteuerung regelt. Sie sollen nach dem Durcharbeiten dieses Kapitels beherrschen:

  • Berichtigung von Einkünften,
  • erweiterte beschränkte Steuerpflicht,
  • Wegzugsbesteuerung.

Die Minderbesteuerung hat genauer gesagt die Vermeidung bzw. Herabsetzung derselben zum Ziel. Es geht also darum, zu verhindern, dass manche Menschen oder Unternehmen „zu wenig Steuern bezahlen“.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenEin Unternehmen verlagert Gewinne in ein ausländisches Land, welches niedriger besteuert als Deutschland.

Wichtigste Maßnahme hiergegen ist die Korrektur von Verrechnungspreisen, d.h. die Berichtigung von Einkünften (§ 1 AStG). Verrechnungspreise sind solche Preise, die für Waren oder Dienstleistungen innerhalb eines Konzern berechnet werden (der englische Begriff dafür ist das "Transfer Pricing"). Verkauft ein deutsches Konzernunternehmen bspw. Waren zu einem zu niedrigen Preis (im Vergleich zum Marktpreis) an ein anderes Konzernunternehmen in Irland, wird die irische Gesellschaft bei einem späteren Verkauf mehr Gewinn machen. Das deutsche Unternehmen verdient weniger als wenn es die Ware selbst an den Kunden veräußert hätte. Das kleine Beispiel zeigt, wie durch die Gestaltung der Verrechnungspreise eine Gewinnverlagerung erreicht werden kann.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDer deutsche Spitzensportler Boris B. aus Leimen (Baden-Württemberg) verlagert seinen Wohnsitz nach Montecarlo.

Hier greift die sog. erweiterte beschränkte Steuerpflicht i.S.d. §§ 2 ff. AStG.

Das Außensteuergesetz hat also folgende Regelungsbereiche:

  • Berichtigung von Einkünften,

  • erweiterte beschränkte Steuerpflicht,

  • Wegzugsbesteuerung.