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Internationales Steuerrecht für Bibus - Relevante Einkünfte

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Internationales Steuerrecht für Bibus

Relevante Einkünfte

Die folgenden Einkünfte unterliegen der erweiterten Einkommensteuerpflicht:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, soweit diese im Inland betrieben wird,

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb, soweit die Einkünfte durch eine im Inland belegene Betriebsstätte erzielt werden,

  • Einkünfte aus einer im Inland ausgeübten oder verwerteten selbstständigen Arbeit,

  • Einkünfte aus einer im Inland ausgeübten oder verwerteten nichtselbstständigen Arbeit,

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn der Schuldner unbeschränkt steuerpflichtig ist oder das Kapitalvermögen durch inländischen Grundbesitz gesichert ist,

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von im Inland belegenen unbeweglichen und im Inland zur Nutzung überlassenen beweglichen Vermögen,

  • Einkünfte nach § 22 EStG, also sonstige Leistungen, wenn der Verpflichtete seinen Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat.

Dies ergibt sich aus dem Verweis auf § 2 EStG in § 2 I 1 AStG.