Der Sitzstaat der Betriebsstätte hat das Besteuerungsrecht. Regelmäßig ist auch der Progressionsvorbehalt zu beachten.
Unter einer Betriebsstätte versteht man
eine feste Grundeinrichtung,
durch die die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens
ganz oder
teilweise
ausgeübt wird.
Beachte, dass die Definition in § 12 AO eine leicht andere ist, die Begriffsbestimmung laut DBA ist enger.
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