a) Eine außerplanmäßige Abschreibung muss erfolgen, wenn der Recoverable Amount der CGU unterhalb des Buchwertes liegt. Hierbei versteht man unter dem Recoverable Amount den höheren Wert aus Fair Value less Costs to sell und dem Value in Use, also beim Patent
Recoverable Amount = max (Fair Value - Costs to sell; Value in Use)
= max (300.000 + 150.000 + 150.000; 650.000)
= max (600.000; 650.000)
= 650.000 €.
Insofern ist der Recoverable Amount gleich dem Nutzungswert. Er liegt unterhalb des Buchwertes der Cash generating Unit, hierbei ist
Buchwert CGU = Buchwert Patent + Buchwert Maschine 1 + Buchwert Maschine 2
= 350.000 + 180.000 + 220.000
= 750.000 €.
Es besteht sofern eine Abschreibungspflicht in Höhe von insgesamt 750.000 – 650.000 = 100.000 €.
b) Die außerplanmäßige Abschreibung von 100.000 € ist im Ausmaß der Verhältnisse der Buchwerte auf die einzelnen Assets aufzuteilen. Diese werden durch die folgende Tabelle wiedergegeben.
Wert | Patent | Maschine 1 | Maschine 2 |
Buchwert | 350.000 | 180.000 | 220.000 |
anteilmäßiger Buchwert | 46,66% | 24,00% | 29,33% |
Abschreibung Anteilswert 100.000 € | 46.666,67 | 24.000 | 29.333,33 |
Restbuchwert | 303.333,33 | 156.000 | 190.666,67 |
Wichtig ist noch zu überprüfen, ob die Wertuntergrenzen eingehalten werden. Hierfür ist wichtig, dass die Buchwerte der einzelnen Assets nicht unter ihren Nettoveräußerungspreisen liegen und weiterhin nicht kleiner sind als 0. Dies ist aber in allen drei Fällen erfüllt.
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