Der Körperschaftsteuer unterliegen lediglich juristische Personen. Natürliche Personen werden hingegen im Rahmen der Einkommensteuer belastet. Man spricht deshalb bei der Körperschaftsteuer auch von der „Einkommensteuer für juristische Personen“.
Expertentipp
Frage: Wie wird die Körperschaftsteuer ermittelt?
Antwort: Es gilt, folgende Fragen zu klären:
- persönliche Steuerpflicht,
- sachliche Steuerpflicht,
- körperschaftsteuerlich relevanter Zeitraum
- körperschaftsteuerliches Einkommen, d.h. Hinzurechnungen und Kürzungen,
- Körperschaftsteuertarif,
- Körperschaftsteuerfestsetzung.
Man muss bei der Körperschaftsteuer zunächst die persönliche Steuerpflicht ermitteln, d.h die Frage beantworten, ob eine Unternehmung überhaupt zu dieser Steuer heranzuziehen ist.
Danach gilt es, die sachliche Körperschaftsteuerpflicht zu ermitteln. Hierbei spielen Fragen wie beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht sowie die körperschaftsteuerliche Organschaft eine Rolle. Wichtig ist außerdem, ab wann (und bis wann) eine Unternehmung körperschaftsteuerpflichtig ist.
Hiernach wird das körperschaftsteuerliche Einkommen (das sog. "zu versteuernde Einkommen) errechnet. Dabei sind einige Aufwendungen des Handelsrechts nicht als Aufwendungen des Körperschaftsteuerrechts zu beachten – gar nicht bzw. nicht in voller Höhe (bilanzsteuerliche Korrekturen = innerbilanzielle Korrekturen). Hiernach müssen einkommensteuerliche Korrekturen beachtet werden. Schließlich schreitet man zu den körperschaftsteuerlichen Korrekturen. Die letzten beiden fasst man zum Begriff der außerbilanziellen Korrekturen zusammen.
Fraglich ist außerdem, inwieweit Verlustabzüge geltend gemacht werden können.
Das körperschaftsteuerliche Einkommen muss hiernach mit dem maßgeblichen Steuersatz multipliziert werden, um die tarifliche Körperschaftsteuer zu erhalten. Zu beachten sind dann gewisse Sonderregelungen zum körperschaftsteuerlichen Einlagekonto und zum Übergang vom in der Vergangenheit gültigen Anrechnungsverfahren zum Teileinkünfteverfahren. Die Steuer wird schließlich festgesetzt.
Im Anschluss hieran wird die Funktionsweise des Teileinkünfteverfahrens erläutert. Dies ist für die Körperschaftsteuer an sich irrelevant. Wir erwähnen es trotzdem, damit zum einen klar wird, was die Idee hinter dem Halbeinkünfteverfahren – dem Vorgänger des Teileinkünfteverfahrens - war und damit man außerdem ungefähr (!) sieht, wie es nach der Belastung mit Steuern auf Unternehmensebene dann auf Unternehmerebene mit der Besteuerung weitergeht.
Zur weiteren Bearbeitung des Kurses hier eine Überleitung der alten Körperschaftsteuer-Richtlinien (2004) zur aktuellen Version (2015) zum Download:
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