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Konzernbilanz nach Handelsrecht - Aufgabe: Behandlung von stillen Reserven

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Konzernbilanz nach Handelsrecht

Aufgabe: Behandlung von stillen Reserven

Aufgabe:

Welche der folgenden Aussagen sind richtig?

a) Stille Reserven bei Warenbeständen werden i.A. bei der Veräußerung aufgedeckt.

b) Nur in Aktivpositionen sind stille Reserven möglich.

c) Werden bei der Erstkonsolidierung stille Reserven bei Vermögensgegenständen aufgedeckt, die abnutzbar sind, so fallen bei den Folgekonsolidierungen zusätzliche Abschreibungen an.

d) Gegeben sei eine langfristige Fremdwährungsverbindlichkeit. Wenn der Wechselkurs sinkt (was zu einer Verringerung des Eurowerts der Verbindlichkeit führt), so entstehen stille Reserven.

Vertiefung

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Lösung:

a) ist korrekt.

REGEL: Man beachte, dass oftmals die stillen Reserven im Umlaufvermögen durch Umschlag realisiert werden. Dies bedeutet, dass sie nicht auf eine längere Laufzeit verteilt werden, sondern einmalig komplett abgeschrieben werden.

b) ist falsch, denn stille Reserven sind

  • Unterbewertungen von Aktivpositionen oder

  • Überbewertungen von Passivpositionen.

c) ist richtig, denn die stillen Reserven werden im Rahmen der Folgekonsolidierungen durch Abschreibungen auf die Laufzeit der Vermögensgegenstände verteilt.

d) ist richtig, denn der gesunkene Kurs darf nicht berücksichtigt werden (§ 256a Satz 1 HGB greift nicht wegen § 256a Satz 2 HGB).