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Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (und nur bei diesen!) ist es möglich, die AfA nach der degressiven Methode zu bilden, das heißt die Abschreibungsbeträge in fallenden Jahresbeträgen zu bemessen.
Unzulässigkeit arithmetisch-degressiver Abschreibung im Steuerrecht
Expertentipp
Berechnung des Abschreibungsbetrags (AfA-Satzes)
Die degressive AfA funktioniert so, dass ein bestimmter Prozentsatz auf den Restbuchwert des Vorjahres angewendet wird, um den AfA-Satz des jeweiligen Jahr zu berechnen. Dieser AfA-Satz berechnet sich als
- bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens,
- die zwischen dem 1.1.2009 und dem 31.12.2010 angeschafft wurden
- das 2,5-fache des linearen Satzes,
- höchstens jedoch 25 %.
Für Wirtschaftsgüter, die ab dem 1.1.2011 angeschafft wurden, gibt es nicht die Möglichkeit der degressiven Abschreibung.
Beispiel
Bei linearer Abschreibung werden 1/15 = 6,67 % abgeschrieben. Da die Maschine nach dem 1.1.2006 angeschafft wurde, wird bei degressiver Abschreibung das Dreifache dieses Satzes, also 3∙6,67 % = 20 %, höchstens aber 30 %, abgeschrieben. Die Höchstgrenze von 30 % ist damit nicht relevant, es werden 20 % der Maschine im Jahre 2006 abgeschrieben.
Da allerdings nicht das ganze Jahr die Maschine in Betrieb vorhanden ist, werden von 0,2∙1000 € = 200 € lediglich 10/12 = 83,33 % abgeschrieben. Im Jahre 2006 wird also insgesamt 166,67 € abgeschrieben. Der Restbuchwert lautet mithin 833,33 €. Im Jahre 2007 werden hiervon wiederum 20 % abgeschrieben, also 0,2∙833,33 = 166,67 €. Der Restbuchwert lautet 666,67 €. Die Abschreibung des Jahres 2008 ist hiervon wiederum 20 %, also 0,2∙666,67 = 133,33 € usw.
Beispiel
Man rechnet, da das Wirtschaftsgut in den Jahren 2009 bzw. 2010 angeschafft wurde, mit der degressiven Abschreibung nach § 7 II EStG. Es ist das doppelte der linearen Abschreibung möglich, maximal 25 %. Dies heißt hier:
degr. AfA-Satz | = min{2,5∙(1/8); 25 %} |
= min{31,25 %; 25 %} | |
= 25 % |
Wechsel der Abschreibungsmethode von degressiv zu linear
Beim Wechsel der Abschreibungsmethode von degressiv zu linear gilt also folgendes:
Jahr | Abschr. degressiv | Absch. linear | Restbuchwert |
1 | 250 € | 125 € | 750 € |
2 | 187,5 € | 107,14 € | 562,5 € |
3 | 140,63 € | 93,75 € | 421,88 € |
4 | 105,47 € | 84,38 € | 316,41 € |
5 | 79,1 € | 79,1 € | 237,31 € |
6 | 59,33 € | 79,1 € | 158,21 € |
7 | 39,55 € | 79,1 € | 79,11 € |
8 | 19,78 € | 79,1 € | 0 € |
Wechsel der Abschreibungsmethode
Es wird in jenem Jahr gewechselt, in dem der lineare Abschreibungsbetrag zum erstenmal höher ist als der degressive.
Beispiel
Wieder rechnen wir, da das Wirtschaftsgut in den Jahren 2009 bzw. 2010 angeschafft wurde, mit der degressiven Abschreibung nach § 7 II EStG. Es ist das 2,5-fache der linearen Abschreibung möglich, maximal 25 %. Dies heißt hier:
degr. AfA-Satz | = min{2,5∙(1/15); 25 %} |
= min{16,67 %; 25 %} | |
= 16,67 %. |
Wechsel der Abschreibungsmethode von degressiv zu linear
Jahr | Abschr. degressiv | Absch. linear | Restbuchwert |
1 | 166,67 € | 125 € | 833,33 € |
2 | 138,89 € | 119,05 € | 694,44 € |
3 | 115,74 € | 115,74 € | 578,7 € |
4 | 96,45 € | 115,74 € | 462,96 € |
5 | 77,16 € | 115,74 € | 347,22 € |
6 | 57,87 € | 115,74 € | 231,48 € |
7 | 38,58 € | 115,74 € | 115,74 € |
8 | 19,29 € | 115,74 € | 0 € |
Wechsel der Abschreibungsmethode
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