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Bilanz nach Steuerrecht - Gewinnermittlung nach der Einnahmenüberschussrechnung

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Bilanz nach Steuerrecht

Gewinnermittlung nach der Einnahmenüberschussrechnung

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Diejenigen Steuerpflichtigen, die nicht wegen gesetzlicher Vorschriften zur Buchführung verpflichtet sind und auch freiwillig keine Bücher führen, ermitteln ihren Gewinn nach der sog. Einnahmenüberschussrechnung.

Expertentipp

Hier klicken zum AusklappenMan könnte deshalb meinen, dass das Prinzip der Periodisierung ausschließlich beim Betriebsvermögensvergleich zu beachten ist und die Einnahmenüberschussrechnung lediglich durch Vergleich der Einnahmen und der Ausgaben funktioniert und also ohne die periodisierten Ausgaben wie z.B. Abschreibungen auskommt. Dies ist jedoch falsch. Sehr wohl werden manche Ausgaben durch Abschreibungen auf unterschiedliche Jahre verteilt bei der Einnahmenüberschussrechnung, so wie dies auch beim Betriebsvermögensvergleich passiert.

Schema zur Einnahmenüberschussrechnung 

Das Schema der Gewinnermittlung ist hierbei wie folgt: 

Expertentipp

Hier klicken zum AusklappenBetriebseinnahmen des Kalenderjahres
- Betriebsausgaben des Kalenderjahres
= Einnahmenüberschuss bzw. Ausgabenüberschuss
- Ausgaben für im Laufe des Kalenderjahrs zugegangene abnutzbare und nicht abnutzbare Anlagegüter
- Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegüter
- Buchwert veräußerter oder entnommener abnutzbarer und nicht abnutzbarer Anlagegüter
= Einnahmen- bzw. Ausgabenüberschuss
+ Entnahmen
- Einlagen
= Gewinn/Verlust

Wichtig ist, dass die zeitliche Zuordnung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu dem Gewinnermittlungszeitraum sich grundsätzlich nach dem Zufluss- bzw. Abflussprinzip des § 11 EStG richtet.

Das Zufluss-Abflussprinzip

Beispiel zum Zufluss-Abflussprinzip